Unsere Richtlinien
Wer sich für Bioland entscheidet, sagt gleichzeitig Nein zu Gentechnik, Massentierhaltung, chemisch-synthetischen Stickstoff-Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Denn die Bioland-Bäuerinnen und Bauern und ihre Partner aus Lebensmittelhandwerk und -herstellung wirtschaften nach strengen Richtlinien. Diese gehen weit über den gesetzlichen Mindeststandard für Bio-Lebensmittel hinaus.
Bioland-Richtlinien für Pflanzenbau, Tierhaltung und Verarbeitung
Hier findest du die Richtlinien, nach denen unsere Bioland-Gärtner, Landwirte, Winzer, Obsterzeuger, Imker und Hersteller arbeiten:
Hier vergleichen wir ausgewählte Vorgaben der Bioland-Richtlinien mit denen der EU-Öko-Verordnung.
Bioland-Richtlinien und Merkblätter für den Herstellungsbereich
Für Bioland-Partner gelten spezielle Richtlinien für die verschiedenen Produktgruppen wie Brot und Backwaren, Molkereiprodukte, Getreideerzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse. Diese strengen Vorgaben zur Herstellung von Bioland-Produkten garantieren die schonende Verarbeitung hochwertiger Rohstoffe zu qualitativ wertvollen Lebensmitteln.
- Gesamtdokument Verarbeitungsrichtlinien
- Brauerzeugnisse
- Brot und Backwaren
- Eier und Eiprodukte
- Speiseöle und Speisefette
- Fleisch und Fleischerzeugnisse
- Getreide und Getreideerzeugnisse
- Met/Honigwein
- Hefe und Hefeerzeugnisse
- Heimtierfutter
- Milch, Milcherzeugnisse, Butter, Käse und Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Schädlingsbekämpfung im Lager
- Erzeugnisse aus Soja und anderen pflanzlichen Eiweißträgern
- Spirituosen
- Süßungsmittel
- Teigwaren
- Wein und Sekt
- Richtlinien-Kommentierung zu Kapitel 7.3.1 (Vorgaben zur Verwendungserlaubnis von Nicht-Bioland Bio-Zutaten)
- Vorgaben zur Verwendungserlaubnis von Nicht-Bioland Bio-Zutaten Druschfrüchte
Wichtige Unterlagen für unsere Bioland-Mitglieder
Kompostwerke mit Kompostchargen gemäß Bioland-Kriterien:
- Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) (Bitte in Suchmaske Bioland-Auswahl setzen)
- Fachvereinigung Bayerischer Kompostwerke (FBK)
Informationen zu den Neuerungen der EU-Öko-Verordnung ab 01.01.2022