Unsere Richtlinien
Wer sich für Bioland entscheidet, sagt gleichzeitig Nein zu Gentechnik, Massentierhaltung, chemisch-synthetischen Stickstoff-Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Denn die Bioland-Bäuerinnen und Bauern und ihre Partner aus Lebensmittelhandwerk und -herstellung wirtschaften nach strengen Richtlinien. Diese gehen weit über den gesetzlichen Mindeststandard für Bio-Lebensmittel hinaus.
Bioland-Richtlinien für Pflanzenbau, Tierhaltung und Verarbeitung
Hier findest du die Richtlinien, nach denen unsere Bioland-Gärtner, Landwirte, Winzer, Obsterzeuger, Imker und Hersteller arbeiten, in unterschiedlichen Sprachen:
- Bioland-Richtlinien, 24. November 2020
- Bioland standards, november 25, 2019
- Bioland Dirretive, 25 novembre 2019
Wo sich unsere Bioland-Richtlinien von der EU-Ökoverordnung unterscheiden, siehst du in unserem Vergleich.
Bioland-Richtlinien und Merkblätter für den Herstellungsbereich
Für Bioland-Partner gelten spezielle Richtlinien für die verschiedenen Produktgruppen wie Brot und Backwaren, Molkereiprodukte, Getreideerzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse. Diese strengen Vorgaben zur Herstellung von Bioland-Produkten garantieren die schonende Verarbeitung hochwertiger Rohstoffe zu qualitativ wertvollen Lebensmitteln.
- Brauerzeugnisse
- Brot und Backwaren
- Eier und Eiprodukte
- Speiseöle und Speisefette
- Fleisch und Fleischerzeugnisse
- Getreide und Getreideerzeugnisse
- Met/Honigwein
- Hefe und Hefeerzeugnisse
- Heimtierfutter
- Milch, Milcherzeugnisse, Butter, Käse und Speiseeis
- Obst und Gemüse
- Schädlingsbekämpfung im Lager
- Erzeugnisse aus Soja und anderen pflanzlichen Eiweißträgern
- Spirituosen
- Süßungsmittel
- Teigwaren
- Wein und Sekt
- Vorgaben zur Verwendungserlaubnis von Nicht-Bioland Bio-Zutaten
Wichtige Unterlagen für unsere Bioland-Mitglieder
Kompostwerke mit Kompostchargen gemäß Bioland-Kriterien:
- Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) (Bitte in Suchmaske Bioland-Auswahl setzen)
- Fachvereinigung Bayerischer Kompostwerke (FBK)