Im Hilfspaket für betroffene Landwirt:innen stehen 180 Millionen Euro zur Verfügung. (Foto: Imago)

Hilfspaket für Landwirtschaft

Zweiter Teil startet mit Kleinbeihilfeprogramm. Anträge sind ab 1. Oktober zu stellen.

Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine leiden, bekommen Unterstützung von insgesamt 180 Millionen Euro. Die Anpassungsbeihilfe war der erste Baustein des Hilfspakets und wird bereits ausgezahlt. Das Kleinbeihilfeprogramm vervollständigt das Paket.
DieKleinbeihilfe wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ausgezahlt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist dafür eine Antragstellung erforderlich. Damit alle berechtigten Landwirtinnen und Landwirte über die Kleinbeihilfe und das Antragsverfahren informiert sind, wird die BLE die infrage kommenden Betriebe schriftlich kontaktieren. Anträge können in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden.
Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm Betriebe aus folgenden Sektoren berechtigt:

  • Freilandgemüsebau und Obstbau
  • Weinbau
  • Hopfen
  • Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe
  • Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast

Zusätzlich ist im Kleinbeihilfeprogramm der Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion anspruchsberechtigt. Von der Kleinbeihilfe profitieren nur diejenigen Betriebszweige, für welche die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich zehn Hektar Ackerfläche. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- bzw. Tierzahlen eines Betriebs. Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.

 

Weitere Nachrichten zu: