Für die Bio-Geflügelhaltung wird sich im neuen EU-Bio-Recht Einiges ändern. (Foto: BLE)

Neue EU-Ökoverordnung tritt erst 2022 in Kraft

Die EU-Kommission will das Inkrafttreten der neuen EU-Ökoverordnung um ein Jahr verschieben.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski schlägt vor, die Anwendung des neuen Bio-Rechts auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Für diese Entscheidung hatten die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, Drittländer und die Vertreter der Bio-Branche plädiert. Die Basisverordnung des neuen EU-Bio-Rechts war bereits Mitte 2018 beschlossen worden. Sie sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2021 gelten. Als Grund für die Verschiebung nennt die Kommission die komplexe Ausarbeitung der nachgeordneten Gesetzestexte. Die Corona-Krise führte zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitung der zahlreichen Rechtsakte zu Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Kennzeichnung, Kontrolle und Importe.

Bioland begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission: „Die EU-Verordnung ist zu wichtig, als dass ihre Umsetzung übereilt angegangen werden sollte“, kommentierte Jan Plagge, Präsident von Bioland. Gerade im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung bestehe noch Orientierungsbedarf. Mit der Verschiebung werde den Betrieben, Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden ein reibungsloser Übergang ermöglicht, in dem sie sich angemessen auf die Veränderungen einstellen können. Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die Verschiebung, die der Branchenverband lange gefordert hatte.

Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zustimmen. Dies soll in einem Eilverfahren geschehen, wird aber einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Mitgliedstaaten und das Europaparlament haben bereits im Frühjahr ihre Unterstützung signalisiert. Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt das bestehende Bio-Recht.

Weitere Informationen zum EU-Bio-Recht beim BÖLW

 

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