Die GAP kompakt erklärt
Ab sofort müssen Landwirt:innen Bedingungen erfüllen, um überhaupt Gelder aus der Agrarförderung zu erhalten, die „Konditionalität“ ist ein Prinzip der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Darin wurden Cross Compliance und Greening zusammengefasst und nachgeschärft. Die GLÖZ-Standards gelten als Mindestanforderungen und müssen auch von Bio-Betrieben unbedingt eingehalten werden.
Die Eco-Schemes
Die Höhe der Förderung hängt nun auch bei den bundesweit einheitlichen Direktzahlungen stärker von der individuellen Auswahl der Fördermaßnahmen ab. Öko-Betriebe sollten insbesondere folgende Maßnahmen der Eco-Schemes oder „Öko-Regelungen“ der bundesweiten Förderung prüfen:
- im Ackerbau zum Beispiel die Fruchtfolge (Öko-Regelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen“) oder
- auf Grünland den Viehbesatz (Öko-Regelung 4 „Dauergrünland-Extensivierung“).
- auf Einzelflächen werden Brachen (ÖR 1a „nichtproduktive Flächen auf Ackerland“), Altgrasstreifen (Öko-Regelung 1d „Altgrasstreifen oder-flächen in Dauergrünland“) oder
- artenreiches Grünland (Öko-Regelung 5 „Kennarten in Dauergrünland“) gefördert.
Achtung bei den Länderprogrammen
Neu ist jetzt auch, dass Bio-Landwirt:innen im Rahmen der Länderprogramme für Agrarumweltmaßnahmen auf Verschränkungen achten müssen: Nicht immer lassen sich die Öko-Regelungen mit der Öko-Prämie kombinieren. Eine ausführliche Übersicht dazu gibt es auf der Homepage des Bioland-Fachmagazins.
Eine hilfreiche Broschüre stellt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) zur Verfügung.
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