Ab 2023 setzt die GAP neue Regeln
Zum Jahreswechsel beginnt die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die dafür erforderliche, nationale Ausgestaltung der Ersten Säule steht auf Bundesebene weitgehend fest. Den überarbeiteten Nationalen GAP-Strategieplan hat die EU-Kommission am 21. November genehmigt. Zum Abschluss muss der Bundesrat die geänderten nationalen GAP-Verordnungen noch verabschieden. Dieser Schritt steht am 25. November auf der Tagesordnung.
Die Fördersystematik der Ersten Säule ändert sich ab 2023 vollständig. Grundsätzliche Neuerungen sind gekoppelte Tierprämien für Mutterkühe sowie Mutterschafe und -ziegen sowie die einjährigen Umweltmaßnahmen, die sogenannten „Eco-Schemes“. Welche Konsequenzen die neue Fördersystematik für Bio-Betriebe hat, beschreiben Gerald Wehde und Carolin Pagel in der Dezember-Ausgabe des bioland-Fachmagazins.
Die Umwelt- und Klimaziele der Bundesregierung lassen sich mit dem Strategieplan für die nächste Agrarförderperiode nicht erreichen, kritisiert der BÖLW. Landwirtschaftsminister Özdemir müsse umgestalten, um die Ziele für den Ökolandbau zu erreichen. Der Dachverband der Öko-Branche hat den gesamten Prozess kritisch begleitet.
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