Artikelübersicht

Demokratie kann NGT-Patente stoppen

Politik02.03.26

Bürger und Bürgerinnen können das EU-Parlament zu einem Änderungsantrag zur Neuen Gentechnik drängen. Mehrere Aktionen laufen noch bis Ende April.

Die Heilsversprechen der Saatgutkonzerne zu Neuer Gentechnik sind trügerisch. (Grafik: Bioland)

Mit diversen Aktionen gegen die Deregulierung des Gentechnikrechts wenden sich Bioland, Demeter und weitere Organisationen aus Umwelt- und Verbraucherschutz an die Mitglieder des Europaparlaments. Anlass ist die finale Parlamentsabstimmung in Straßburg Ende April. Über einen Änderungsantrag zur Patentierbarkeit von NGT-1-Pflanzen könnte das Gesetzesvorhaben noch eine entscheidende Wendung nehmen.

Gentechnisch veränderte Pflanzen der Kategorie NGT-1, die mit bis zu 20 veränderten Basenpaaren ohne Regulierung auf den Markt gelangen dürften, wären von einer weiteren züchterischen Bearbeitung praktisch ausgeschlossen. Denn auf diese könnten Saatgutunternehmen Patente anmelden.

Mehrheiten im EU-Parlament gesucht

Ein erfolgreicher Änderungsantrag im Parlament würde bedeuten: Der Europäische Rat muss diesem zustimmen, wenn er den Gesetzgebungsprozess abschließen möchte. Dann wäre zumindest die Patentfrage gelöst. Stimmt der Rat nicht zu, müssen Kommission, Rat und Parlament einen neuen Trilog beginnen und einen neuen Gesetzesvorschlag verhandeln. Deshalb kommt es jetzt auf eine Mehrheit im Parlament an, die dem Änderungsantrag zustimmt.

Eine gemeinsame rote Linie zu Neuer Gentechnik haben Bio-Branche, Deutscher Bauernverband (DBV) und Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) bei der Biofach im Februar gezogen. Auf Einladung von Bioland haben sie das Trilogergebnis diskutiert. Johann Meierhöfer vom DBV, Friedhelm von Mehring vom BÖLW und BDP-Vorsitzende Stephanie Franck kritisierten vor allem die Patentierbarkeit von Pflanzen der Kategorie NGT-1.

Gesetz nicht zustimmungsfähig

Dass NGT-1-Sorten künftig auch in Europa genutzt werden könnten, begrüßte Franck zwar grundsätzlich wegen ihrer „Gleichwertigkeit“ zu konventionell gezüchteten Pflanzen. Diese Gleichwertigkeit stehe aber im Widerspruch zu Patenten. Züchtung und Inverkehrbringen von Sorten regeln auf europäischer Ebene Züchterprivileg und Saatgutverkehrsrecht. Patentiert werden dürfe doch eigentlich nur, was neu erfunden wird, kritisierte Franck. Meierhöfer, der den Fachbereich Pflanzliche Erzeugung beim Deutschen Bauernverband leitet, ging noch einen Schritt weiter und stellte klar: „Der DBV hält das Gesetz in seiner jetzigen Form für nicht zustimmungsfähig.“ Die Hoffnung liege nun auf dem Europäischen Parlament, das in der Schlussabstimmung über einen Änderungsantrag noch die Notbremse ziehen und Regelungen für die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen festschreiben könnte. Gelinge diese Intervention nicht, würden DBV und BÖLW die Ablehnung des gesamten Gesetzesvorschlags fordern.

Träger will Einheit in Bundesregierung

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Carsten Träger (SPD), bekräftigte die Skepsis seiner Partei gegenüber dem Gesetzesvorhaben. Patente auf NGT-Pflanzen seien „ohne Frage ein existenzielles Risiko für die betroffenen Züchter“. Laut BUND würden voraussichtlich 90 Prozent der gentechnisch veränderten Pflanzen ohne Regulierung und unter Patentschutz auf den Markt gelangen. Träger arbeite deshalb an einem „Nein“ der Bundesregierung zur Patentierbarkeit von NGT-1-Pflanzen. Bislang waren sich Union und SPD uneins in ihrer Haltung gegenüber Neuer Gentechnik.

Bioland nutzte den traditionellen BNN-Empfang bei der Biofach, um Visitenkarten zu verteilen. Sie stellen den Kontakt zu Abgeordneten in Straßburg per E-Mail her. „Wer geistiges Eigentum patentiert, bestimmt, was wir anbauen und was wir essen“, warnte Bioland-Präsident Jan Plagge vor einem Trojanischen Pferd.

Teilnahme an der Gentechnik-Aktion bis zur Abstimmung im Europaparlament Ende April: www.bioland.de/gentechnik

Demokratie kann NGT-Patente stoppen | Bioland e.V.