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Ein Verhaltenskodex schützt nicht vor Biopatenten

Presse, AgrarpolitikGesamtverbandBioland e.V.12.06.2026

Bioland-Präsident Jan Plagge kommentiert die finale Abstimmung des Gesetzesentwurf zur Neuen Gentechnik am kommenden Mittwoch.

Kurz vor der finalen Abstimmung im EU-Parlament über ein neues Gentechnik-Recht ist die wichtige Patentefrage noch ungeklärt.

Am kommenden Mittwoch steht die finale Abstimmung über ein neues Gentechnikrecht im EU-Parlament an. Neben dem Verlust eines Teils der Wahlfreiheit beim Lebensmitteleinkauf droht dadurch auch eine Monopolisierung des Saatguts durch immer mehr Biopatente. Statt eine konkrete, rechtlich bindende Lösung im Patentrecht herbeizuführen, verweist der EU-Industrie-Kommissar nur auf den „Verhaltenskodex“ für die Agrochemie-Industrie im aktuellen Gesetzesvorschlag.

Bioland-Präsident Jan Plagge warnt: „Dass die EU-Kommission beim Thema Neue Gentechnik und Patente auf einen rein freiwilligen Verhaltenskodex für die Industrie setzt, ist völlig naiv. Das ist, als würde man einen Hai höflich bitten, sich beim Durchschwimmen eines Heringsschwarms anständig zu benehmen und keine Fische zu fressen. Große Saatgut- und Chemiekonzerne interessieren sich nicht für Verhaltensregeln – sie werden jede rechtliche Lücke nutzen, um sich jegliche Pflanzeneigenschaften patentieren zu lassen. Ein freiwilliger Kodex schützt Züchter und Erzeuger nicht vor existenziellen Patentklagen. Es braucht stattdessen unbedingt den rechtssicheren Ausschluss von Biopatenten auf klassisch gezüchtete und natürliche Pflanzen.“

Bioland setzt sich seit Beginn der Verhandlungen für wirksame Regelungen im Gesetzesentwurf ein, die eine Patentierung von natürlich auftretenden Pflanzeneigenschaften verhindern. Alleine 2025 gab es bereits 40 Patentanmeldungen auf solche Genvarianten, beispielsweise bei Mais oder Tomaten – immer mehr davon lässt das EU-Patentamt zu. Mit der Deregulierung der Neuen Gentechnik würde dieses Patente-Dickicht mit seinen verheerenden Folgen für Landwirtschaft und Züchtung noch dichter. Die Sorge vor der dadurch zunehmenden Abhängigkeit bäuerlicher Betriebe von Konzernen treibt die gesamte Landwirtschaft um: Der DBV und BÖLW haben sich daher am vergangenen Mittwoch in einem gemeinsamen Brief an die deutschen EU-Abgeordneten gewendet und zu Änderungsanträgen aufgefordert.

Ein aktuelles Urteil des High Court in Großbritannien zeigt zudem, wie riskant eine Deregulierung ohne verbindliche Schutzmechanismen ist: Die Richter erklärten zentrale Regelungen zur Neuen Gentechnik für rechtswidrig, weil Transparenz, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit nicht ausreichend berücksichtigt wurden. „Statt auf freiwillige Selbstverpflichtungen ohne Wirkung zu setzen, muss die EU aus solchen Warnsignalen lernen und rechtssichere Regeln schaffen“, fordert Plagge.

Gemeinsamer Brief DBV und BÖLW an EU-Abgeordnete

Innovation und Resilienz der Pflanzenzüchtung sichern!

Der DBV und BÖLW fordern in einem gemeinsamen Brief die EU-Abgeordneten zu letzten Änderungsanträgen zum Gentechnik-Gesetzesentwurf auf.

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Leon Mohr

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