Gericht kippt Gentechnik-Verordnung in Großbritannien
Zentrale Regeln zu neuen gentechnischen Verfahren in Großbritannien sind rechtswidrig. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Europäische Union haben.

Der Obererste Gerichtshof von England und Wales in London hat Klägern gegen das Gentechnikgesetz in Großbritannien recht gegeben. (Foto: Imago)
Kurz vor der Parlamentsabstimmung über den Trilogvorschlag zu Neuen Gentechniken am 17. Juni in Straßburg gab es auf den Britischen Inseln einen juristischen Knall in Sachen Gentechnikgesetz. Der High Court of Justice hat eine zentrale Verordnung der britischen Regierung zu neuen gentechnischen Verfahren („Precision Breeding“) als „irrational“ und damit rechtswidrig eingestuft. Die Regelung aus dem Jahr 2025 sollte den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen erleichtern. Nun müssen die rechtlichen Konsequenzen des Urteils geklärt werden.
Geklagt hatte die Organisation Beyond GM, zwei Bio-Betriebe und eine Verbraucherin. Sie bemängelten vor allem, dass sogenannte Precision Bred Organisms weder gekennzeichnet noch rückverfolgbar sind. Zudem seien Risiken für Umwelt und Biolandbau unzureichend geprüft worden, Schutzmaßnahmen fehlten.
Gericht rügt Ministerium
Das Gericht stellte fest, dass Agrarminister Daniel Zeichner die negativen Folgen kannte, dennoch aber wirtschaftliche Interessen priorisierte. Der Minister ging irrtümlich davon aus, eine Kennzeichnungspflicht überschreite seine Befugnisse. Diese Fehleinschätzung habe die Entscheidungsfindung verzerrt und Alternativen verhindert.
Welche Konsequenzen das Urteil hat, ist noch unklar. Das Verfahren wird fortgesetzt, beide Seiten sollen weitere Stellungnahmen einreichen. Beyond GM wertet das Urteil als wichtigen Erfolg für Transparenz und Verfahrenstreue.
Signalwirkung für Europa
Politisch sorgt die Entscheidung für Aufmerksamkeit: Kritiker sehen sie als Warnung für die EU, die derzeit über eine Lockerung der Regeln für neue Gentechnik berät. Verbraucherschützer fordern weiterhin Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
Auch in der EU stehen die Chancen auf eine gerichtliche Anfechtung des vorgesehenen Gentechnikrechts gut. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft hat ein Rechtsgutachten beauftragt, das zu einer ähnlichen Einschätzung kommt, wie die Richter in London. Politikern wie dem Grünen-Abgeordneten im Europaparlament Martin Häusling macht die Rechtsprechung Hoffnung auf einen juristischen Erfolg in den EU-Mitgliedstaaten und vor dem Europäischen Gerichtshof.
Vor der Abstimmung über den Trilogvorschlag muss das Europäische Parlament noch über 37 Änderungsanträge entscheiden, unter anderem zur Patentierbarkeit von Pflanzen mit Neuer Gentechnik. Parlamentsnahe Kreise gehen aber davon aus, dass keiner der Änderungsanträge positiv beschieden wird.