Kurze Infos aus BW zur Herbst-BDV
Von wichtigen Wahlen über neue Richtlinien bis hin zu strategischen Weichenstellungen: Auf der Bioland-Delegiertenversammlung wurden auch für Baden-Württemberg zentrale Entscheidungen getroffen.

Foto: Christoph Zimmer
Richtlinienänderungen für Erzeugerbetriebe
Für die Kennzeichnung „Bioland-Ei mit Bruderhahnaufzucht“ genügt auch nach 2026 eine ökologische Bruderhahnaufzucht gemäß EU-Öko-Verordnung.
Die Vorgaben zur Auslauflukenlänge bei Geflügel wurden an die Begrifflichkeiten der EU-Öko-Verordnung angepasst.
Anpassungen der Bioland-Weidevorgaben aufgrund des LÖK-Weidepapiers zur Auslegung der EU-Öko-Verordnung:
Keine Laufhofverpflichtung mehr für temporär aufgestallte Tiergruppen.
Bei zusätzlicher Grünfütterung im Stall darf die Weidefläche 600 m²/GV unterschreiten (relevant für Rinder >12 Monate).
Der Einsatz von Spinosad ist künftig über ein einzelbetriebliches Zulassungsverfahren möglich. Der restriktive Umgang wird transparent in den Richtlinien dargestellt (Ablösung des bisherigen Ausnahmegenehmigungsverfahrens).
In der Bioland-Direktvermarktung muss das Kernsortiment aus Bio- und Bioland-Produkten bestehen. Einzelne konventionelle Produkte können unter den Aspekten Regionalität und Nahversorgung das Sortiment ergänzen. Sie müssen eindeutig als konventionell gekennzeichnet sein und separat präsentiert werden.
Hinweis: Im Wesentlichen bedeuten die Richtlinienänderungen Vereinfachungen. Gleichzeitig stärken und fordern sie die Eigenverantwortung. Die konkreten Richtlinienänderungen können zeitnah im Mitgliederportal Mein Bioland unter dem Reiter „02 Richtlinien“ abgerufen werden.
Diskussionsprozesse und Arbeitsaufträge
Weiterentwicklung des Nährstoffmanagements in Bioland-Betrieben: Zur Frühjahrs-BDV 2026 soll eine Beschlussvorlage vorliegen.
Kernziele: Ausbau regionaler Nährstoffkreisläufe, Förderung des Kleegrasanbaus, Verbesserung der Nährstoffverfügbarkeit für ausgeglichene Nährstoffbilanzen und gute Erträge.
Arbeitsauftrag an die Facharbeit: Entwicklung möglicher Kriterien für die Zulassung eines Verfahrens zur Früherkennung des Geschlechts im Brutei und anschließender Selektion – mit dem Ziel, ggf. auf die Bruderhahnaufzucht verzichten zu können.
Weitere Arbeitsaufträge zur Prüfung und Vereinfachung von Richtlinien:
Regelungen in der Mastrinderhaltung
Biodiversitätsrichtlinie (inkl. Frage der In-Wert-Setzung)
Lenkungsabgabe beim Jungtierzukauf
Hinweis: Für alle Bioland-Erzeuger bietet sich die Teilnahme an der anstehenden Wintertagung in Bad Boll sowie der Austausch in Fach- und Regionalgruppen und Gesprächen mit Kollegen an, um den Diskurs aktiv mitzugestalten.
Wahlen
Jörg Quast und Josef Schmidt wurden für eine weitere dreijährige Amtszeit in den Bioland-Vorstand gewählt.