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Klage gegen NGT-Verordnung

Politik21.09.26

Bündnis aus Land- und Lebensmittelwirtschaft will die Deregulierung der Neuen Gentechnik vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg stoppen.

Ein Mähdrescher entlädt Getreide in einen grünen Anhänger, während Staub aufwirbelt und sich im Hintergrund weite, flache Ackerflächen erstrecken.

Der EU-Verordnung zu Neuen Gentechniken fehlen entscheidende Regulierungsmechanismen wie Koexistenzregeln. (Foto: Imago)

Ein breites Bündnis aus Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung, Saatgutwirtschaft und Lebensmittelbranche hat Klage gegen die EU-Verordnung zu den Neuen Gentechniken (NGT) eingereicht. Vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg wollen die Kläger erreichen, dass zentrale Teile der NGT-Verordnung überprüft werden. Im Fokus stehen Fragen des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie der Schutz gentechnikfreier Landwirtschaft.

Klage gegen EU-Verordnung zur Neuen Gentechnik eingereicht

Ein Bündnis aus Akteuren der Landwirtschaft, Pflanzenzüchtung, Saatgutvermehrung, Lebensmittelverarbeitung und Verbänden hat beim Europäischen Gericht in Luxemburg eine Direktklage gegen die EU-Verordnung zu den Neuen Gentechniken (NGT) eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union als Gesetzgeber der Verordnung.

Die NGT-Verordnung ist im Juni 2026 in Kraft getreten und soll ab dem 17. Juni 2028 angewendet werden. Sie sieht vor, einen großen Teil der mit neuen genomischen Verfahren gezüchteten Pflanzen, die sogenannten NGT-1-Pflanzen, von bisherigen Vorgaben des EU-Gentechnikrechts auszunehmen.

Kritik an Deregulierung von Genome Editing

Nach Auffassung der Kläger schwächt die Verordnung bestehende Schutzstandards für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucher. Während gentechnisch veränderte Organismen bislang umfangreichen Prüf-, Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten unterlagen, sollen diese Anforderungen für viele NGT-Pflanzen künftig entfallen.

Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), sieht darin eine Gefährdung der Wahlfreiheit von Verbrauchern und der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft. Besonders kritisiert werden fehlende Kennzeichnungspflichten, der Wegfall eines Standortregisters sowie das Fehlen von Abstandsregelungen zwischen NGT- und gentechnikfreien Kulturen.

Gentechnikfreie Landwirtschaft sieht wirtschaftliche Risiken

Die Kläger befürchten, dass ohne wirksame Schutzmaßnahmen Verunreinigungen von Saatgut, Ernteprodukten und Lebensmitteln zunehmen könnten. Dies könne erhebliche wirtschaftliche Folgen für Betriebe haben, die bewusst auf Gentechnikfreiheit setzen, darunter zahlreiche Bio-Betriebe und konventionelle Erzeuger.

Aus Sicht des Bündnisses werde zudem das Verursacherprinzip aufgeweicht, da mögliche Folgekosten von Kontaminationen nicht bei den Anwendern der Neuen Gentechnik, sondern bei der gesamten Wertschöpfungskette verbleiben könnten.

Verweis auf EuGH-Urteil zur Neuen Gentechnik

Prof. Gerd Winter, Europarechtler an der Universität Bremen und einer der Rechtsvertreter der Kläger, sieht in der NGT-Verordnung mögliche Verstöße gegen europäische Grundsätze des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Als Bezugspunkt nennt er das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018, wonach auch Organismen aus neuen genomischen Verfahren grundsätzlich unter das EU-Gentechnikrecht fallen.

Nach Einschätzung der Kläger werden durch die neue Verordnung das Vorsorgeprinzip, Anforderungen an ein hohes Umweltschutzniveau sowie wirtschaftliche Grundrechte berührt.

Die wichtigsten Kritikpunkte an der NGT-Verordnung

Die Klage richtet sich insbesondere gegen:

  • die Gleichstellung von NGT-1-Pflanzen mit konventionell gezüchteten Pflanzen

  • den Wegfall von Umweltverträglichkeitsprüfungen

  • fehlende Kennzeichnungs- und Nachweispflichten

  • mangelnde Schutzmaßnahmen gegen Kontaminationen

  • Einschränkungen nationaler Anbauverbote

  • mögliche Auswirkungen von Pflanzenpatenten auf Sortenvielfalt und Wettbewerb

  • unklare wissenschaftliche Nachweise zu versprochenen Eigenschaften wie Klimaresilienz oder Schädlingsresistenz

  • mögliche Verstöße gegen europäisches Umwelt- und Grundrechtsrecht.

Gericht muss zunächst Zulässigkeit prüfen

Bevor inhaltlich über die Rechtmäßigkeit der NGT-Verordnung entschieden wird, muss das Europäische Gericht zunächst die Zulässigkeit der Klage beurteilen. Die Kläger sehen darin eine hohe Hürde, halten ihre Argumentation jedoch für rechtlich belastbar.

NGT-Verordnung vor Gericht: Bündnis klagt gegen Deregulierung der Neuen Gentechnik | Bioland e.V.