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Verordnung über Neue Gentechnik rechtswidrig

Politik06.05.26

Neue Gentechnik muss auf Risiken geprüft und gekennzeichnet werden. Bio-Spitzenverband warnt EU-Parlament vor doppeltem Rechtsbruch laut Rechtsgutachten.

Genfood nein Danke_Imago Images

Ein Großteil der Konsument:innen lehnt Gentechnik im Essen ab. (Foto: Imago)

Die im Trilog geeinte EU-Verordnung über neue genomische Techniken („NGT-Verordnung“) bricht geltendes Recht gleich zweimal. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC im Auftrag des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die NGT-Verordnung will bestimmte gentechnisch veränderte Organismen aus dem Gentechnikrecht ausnehmen und damit etwa von der Pflicht zur Risikoprüfung und zur Kennzeichnung befreien. Das EU-Parlament muss der Verordnung noch zustimmen.

Doppelter Rechtsbruch

Der Verzicht auf jegliche Risikoprüfung verstößt laut GGSC doppelt gegen geltendes Recht: Es verletzt das in den EU-Verträgen vorgesehene Vorsorgeprinzip und unterläuft die Anforderungen des Cartagena-Protokolls zur UN-Biodiversitätskonvention. Diese verlangt eine Risikoprüfung vor der Freisetzung jedweder genveränderter Organismen (GVO).

Dabei unterstellt der Gesetzestext, dass bestimmte, vom Gesetzgeber definierte DNA-Veränderungen an NGT-Pflanzen diese gleichwertig machten mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen, und nimmt diese mit dieser willkürlichen Festlegung vom Gentechnikrecht aus. Dies soll laut Verordnung sogar dann nicht rückgängig gemacht werden dürfen, wenn nach einer Freisetzung tatsächlich schädliche Folgen festgestellt werden.

Die Gutachter monieren weiter, dass NGT-Erzeugnisse künftig nur schwer als solche erkennbar sein würden, da die neue Verordnung nur die Kennzeichnung von Saatgut verlange. Daraus gewonnene Erzeugnisse müssten dagegen nicht gekennzeichnet werden. Und zwar „ganz egal“, so die Gutachter auf Nachfrage, ob es „um Baby-Nahrung, Kekse oder Tiefkühlkost“ gehe.

Mitgliedstaaten können EuGH anrufen

Stimme das EU-Parlament dieser aus Sicht der Juristen „rechtswidrigen“ Verordnung zu, könne ein Mitgliedstaat die Gültigkeit der Verordnung unmittelbar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen. Wenn das Parlament die NGT-Verordnung annehme, sei auf eine zeitnahe EuGH-Prüfung im Sinne des Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt zu hoffen.

Verordnung über Neue Gentechnik rechtswidrig | Bioland e.V.