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Entlastung für Bio-Betriebe

Politik27.10.26

Bundestag stimmt „Green by Concept“ zu. Bioland begrüßt, dass der Bundestag die Umsetzung der EU-Vereinfachungen beschlossen hat.

Entlastungen bei der Schreibtischarbeit von Landwirtinnen und Landwirten schafft wichtigen Freiraum für die praktische Arbeit auf den Betrieben. (Foto: Sonja Herpich)

Künftig werden vollständig zertifizierte Bio-Betriebe sowie Betriebe in Umstellung bei bestimmten GLÖZ-Standards (1 und 3-7) grundsätzlich als konform anerkannt. Diese Anpassung hat der Bundestag Mitte Oktober im GAP-Konditionalitäten-Gesetz beschlossen. Damit gilt das Prinzip „Green by Concept“ auch im deutschen Recht.

Hintergrund ist, dass die Anforderungen der EU-Ökoverordnung die Ziele der GAP-Konditionalität bereits erfüllen. Zusätzliche Nachweise und Doppelkontrollen werden durch die Anpassung überflüssig. Die Erleichterungen betreffen unter anderem Vorgaben zu Dauergrünland, Gewässerrandstreifen, Bodenschutz, Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel.

Bioland bewertet die Entscheidung als wichtiges Signal: Wer besonders nachhaltig wirtschaftet, sollte nicht mit zusätzlichen Verwaltungspflichten belastet werden. Die Vereinfachungen erhöhen zugleich die Attraktivität des Ökolandbaus und stärken langfristig die Resilienz der Landwirtschaft. Diese Anpassung ist ein Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau, der gezielt wirkt. Das Prinzip „Green by Concept“ ist auch für die nächste GAP-Förderperiode ab 2028 vorgesehen. Nun muss das Gesetz Ende November noch den Bundesrat passieren. Ein Einspruch der Länder ist nicht zu erwarten, sodass die Änderungen spätestens zum Jahreswechsel rechtskräftig werden sollten.