Verantwortung für Bäuerinnen, Bauern und Natur übernehmen!
Bioland kommentiert die EU-Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Rat zur geplanten Änderung des Gentechnikrechts.

Nächste Runde in der Debatte um eine Änderung des EU-Gentechnikrechts: Bei den Trilog-Verhandlungen am Donnerstag wird unter anderem über Nachhaltigkeitskriterien und die drohende Patente-Flut auf Pflanzen und deren Eigenschaften diskutiert. Trotz der ursprünglichen Forderung des Europäischen Parlaments, Landwirte und Züchter vor dieser Entwicklung zu schützen, könnten die Verhandler auf die unzureichende „Pseudo-Lösung“ der dänischen Ratspräsidentschaft eingehen.
„Solange Patente auf klassische Züchtung und natürliche Genvarianten weiterhin möglich sind, darf der NGT-Gesetzesentwurf nicht verabschiedet werden“, unterstreicht Bioland-Vizepräsidentin Sabine Kabath. „Mit klaren Auslegungen des geltenden Rechts ließe sich dieses Einfallstor für die Privatisierung von genetischer Vielfalt schließen. Dafür haben wir mit einem breiten Bündnis aus Landwirtschafts-, Züchtungs- und Kirchenverbänden bereits seit Monaten einen rechtssicheren, gangbaren und wirksamen Vorschlag eingebracht. Patente dürfen nur dort erteilt werden, wo gentechnische Verfahren Ergebnisse liefern, die über das hinausgehen, was in der Natur vorkommt.“
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf öffnet die EU Tür und Tor für marktbeherrschende Biotech-Konzerne. Diese könnten künftig mithilfe neuer gentechnischer Verfahren sämtliche Pflanzeneigenschaften nachbauen – selbst solche, die konventionell gezüchtet werden oder in der Natur vorkommen. Damit droht eine erhebliche Beschleunigung der Privatisierung genetischer Vielfalt: Unternehmen können Zuchteigenschaften aus herkömmlichen Verfahren oder Wildpflanzen patentieren und sich aneignen. EU-Kommission und EU-Rat ignorieren bislang die Notwendigkeit, diese Problematik im europäischen Patentrecht zu bereinigen.
Ein aktueller Präzedenzfall des Europäischen Patentamts (EPA) unterstreicht die Dringlichkeit: Das Patent der Firma KWS auf einen Mais, das Anbau, Ernte und Futtermittel umfasst, bleibt bestehen – entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers, Patente auf natürlich vorkommende oder konventionell entwickelte Pflanzen zu verhindern.
Auch die Trilog-Vorschläge zu Nachhaltigkeitskriterien lenken von den eigentlichen Kernproblemen ab.
„Ob Positiv- oder Negativlisten oder Anreizsysteme: Nachhaltigkeit entsteht nicht durch technologisch erzeugte, monogene Resistenzen, sondern durch die Einkreuzung polygener Eigenschaften und die standortangepasste Entwicklung von robusten Pflanzensorten. Dem Deregulierungsvorhaben fehlt zudem weiterhin eine verpflichtende Prüfung von Umweltrisiken vor der Ausbringung von NGT-Pflanzen – ein gravierender Rückschritt für die Nachhaltigkeit“, so Kabath, die von den nationalen Entscheidungsträgern Rückendeckung für Landwirtschaft und Umwelt fordert: „Deutschland, insbesondere das Landwirtschafts- und das Umweltressort müssen Verantwortung für Bäuerinnen, Bauern und Natur übernehmen, und dürfen dem Vorschlag des Trilogs in dieser Form nicht zustimmen!“
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