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Tierhaltungskennzeichnung: Hin und Her nimmt Landwirten Planungssicherheit

PresseGesamtverbandBioland e.V.25.07.2025

Bioland-Kommentar zur Bundesratsentscheidung über den Vorschlag des Agrarausschusses zur Abschaffung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die überarbeitete Fassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Vorgesehen ist eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um sieben Monate, bis März 2026. Der Agrarausschuss des Bundes spricht sich gegen eine bloße Fristverschiebung aus und fordert in einem Entschließungsantrag einen vollständigen Neustart des Gesetzgebungsverfahrens. Dazu ein Kommentar von Carolin Pagel, Teamleitung Politik bei Bioland.

“Dass der Agrarausschuss nun nicht nur die geplante Fristverlängerung ablehnt, sondern zum Ziel hat, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gänzlich abzuschaffen, sendet ein fatales Signal an die landwirtschaftlichen Betriebe. Wenn mühsam errungene Ergebnisse von Verhandlungsrunden wie in diesem Fall der Borchert-Kommission immer wieder in Frage gestellt werden, schwindet das Vertrauen in solch breit getragene, demokratische Prozesse.

Es gibt längst einen wachsenden Markt für Produkte aus höheren Tierwohlstufen. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind bereit, in eine artgerechtere Haltung zu investieren, doch sie brauchen dafür unterstützende politische Rahmenbedingungen und vor allem Planungssicherheit. Ein gesetzgeberisches Hin und Her verunsichert die Betriebe massiv und verhindert wirtschaftliche Perspektiven für eine zukunftsfähige Tierhaltung.

Statt rückwärtsgewandten Gedankenspielen nachzugeben, sollte der Bundesrat Verantwortung übernehmen und den Weg für eine konstruktive Verbesserung des Gesetzes freimachen. Neben einer konsequenten und verbindlichen fünfstufigen Kennzeichnung muss auch der Umbau der Tierhaltung mit einer verlässlichen Förderung für die Betriebe aktiv unterstützt werden. Dafür braucht es dringend den flächendeckenden Ausbau des Bundesprogramms auf alle Tierarten und beide bestehenden Förderinstrumente: Investitionsförderung und laufende Tierwohlprämien.”

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