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Kommission unterstreicht Schlüsselrolle von Bio für Umbau der Landwirtschaft

Presse, AgrarpolitikGesamtverbandBioland e.V.18.12.2025

Bioland und Naturland begrüßen lange erwartete Anpassungen im Bio-Recht für Landwirte und Hersteller.

Bioland und Naturland begrüßen die Vorschläge der EU-Kommission zur gezielten Anpassung der EU-Öko-Verordnung. „Mit der am Mittwoch vorgestellten Roadmap stellt die Kommission unmissverständlich klar: Bio ist und bleibt ein Schlüsselelement der Gemeinsamen Agrarpolitik, um die EU resilienter zu machen und die Autonomie unserer Ernährungssysteme zu stärken”, betonen die Präsidenten der beiden Öko-Verbände, Jan Plagge und Eberhard Räder.

Konkrete Verbesserungen bringen die bereits am Dienstag veröffentlichten Vorschläge zur Öffnung der EU-Öko-Verordnung. Vor allem Bio-Geflügelhalter können aufatmen, weil sie von verschiedenen unsinnigen und hinderlichen Regelungen befreit werden. Noch offen ist allerdings, wie genau die EU-Kommission im Rahmen der Roadmap die Herausforderungen bei den anderen Tierarten lösen will.

„Auch die Rinder- und Schweinehalter brauchen klare Perspektiven für die Zukunft ihrer Betriebe. Dazu gehört eine praxisgerechte Auslegung der EU-Öko-Verordnung und die Beseitigung unnötiger Hürden. Denn klar ist, eine zukunftsfähige Tierhaltung braucht tierwohlgerechte Haltungskonzepte, wie sie vor allem auf Bio-Betrieben zu finden sind”, so die beiden Verbandspräsidenten. Am Ende gehe es auch darum, die regionale Versorgung mit Bio-Produkten sicherzustellen und so die europäische Ernährungssouveränität zu sichern.

Praxisgerechte Lösungen auch für Rinder- und Schweinehaltung dringend nötig

Mit den Anpassungen im EU-Bio-Recht sollen Unklarheiten im Verordnungstext beseitigt werden, die sonst in der praktischen Umsetzung zu teilweise widersinnigen und für die Betriebe massiv nachteiligen Auslegungen führen würden. Beispielsweise drohte in der Geflügelhaltung eine Auslaufpflicht schon für Küken, die noch gar kein wärmendes Gefieder haben, um der Witterung zu trotzen. Die Vorgabe, wieviel Stallfläche ein Betrieb haben darf, war bei Masthähnchen anders geregelt als bei Legehennen – ohne erkennbaren Grund. Beides will die Kommission nun direkt im Verordnungstext anpassen.

Noch keine Lösungsvorschläge gibt es hingegen im Streit um die genaue Ausgestaltung der Weide für Rinder sowie hinsichtlich der Überdachung von Stall und Auslaufflächen bei Schweinen und Rindern. Diese Fragen will EU-Kommissar Christophe Hansen nicht direkt im Verordnungstext klären, sondern erst in einem zeitnahen parallelen Prozess in der Auslegung, um auf diese Weise ein schnelles politisches Verfahren zu ermöglichen.

Das Vorgehen wird von Naturland und Bioland grundsätzlich unterstützt. Das dürfe aber keinesfalls dazu führen, dass die berechtigten Interessen der Betriebe hinten runterfallen, warnen die beiden Verbände. Hier müsse Hansen dringend nachlegen und praxisgerechte Lösungsvorschläge machen. Die derzeit praxisferne Auslegung durch die EU-Kommission gefährdet Investitionen, den Umbau hin zu tierwohlgerechteren Haltungsformen und damit die Ausbauziele des ökologischen Landbaus in der EU, in Deutschland und in den Bundesländern.

Hintergrund

Die Öffnung der EU-Öko-Verordnung war notwendig geworden da der EUGH durch das sogenannte Herbaria-Urteil die EU-Kommission zum Handeln gezwungen hat. Dabei ging es um die Gleichbehandlung von Bio-Produzenten innerhalb der EU mit Importeuren, die ihre Produkte nach anderen, von der EU aber als gleichwertig anerkannten Regeln herstellen. Im vergangenen Sommer hatte EU-Kommissar Hansen dann angekündigt, dass er in diesem Zuge auch weitere notwendige Anpassungen im Bereich der Tierhaltung vornehmen wolle. Hintergrund sind neue Interpretationen der EU-Öko-Verordnung seitens der Kommission, die in Deutschland und anderen EU-Ländern die Entwicklung der Öko-Tierhaltung hemmen. Weitere geplante Änderungen betreffen die Gruppenzertifizierung von kleinbäuerlichen Kooperativen in Drittländern.

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