Gemischte Bilanz nach Trilog-Einigung zur EU-Öko-Verordnung
Die Bio-Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis ziehen nach dem Trilogverfahren von EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament zur Änderung der EU-Öko-Verordnung eine gemischte Bilanz.

Während praxisgerechte Lösungen bei Geflügelthemen erreicht werden konnten, gab es bei den Weideregelungen aufgrund verhärteter Fronten erwartungsgemäß keine Einigung.
Die Bio-Anbauverbände Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis ziehen nach dem Trilogverfahren von EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament zur Änderung der EU-Öko-Verordnung eine gemischte Bilanz. Mit der Einigung werden wichtige Probleme im Nachgang zum Herbaria-Urteil behoben. Von dieser Lösung hängen sehr viele Lieferketten und Produzenten in Deutschland ab und es ist eine gute Nachricht, dass die EU an dieser Stelle Bio sichert und stärkt.
Zudem konnten praxisgerechte Lösungen bei Geflügelthemen erreicht werden. Umstrittene Vorgaben für den Auslauf unbefiederter Küken und für die in Deutschland übliche Bio-Mastgeflügelhaltung sind damit hinfällig. Das ist ein Erfolg, auf den die Öko-Verbände kontinuierlich hingearbeitet haben.
Gleichzeitig ist bei anderen zentralen Fragen der Bio-Tierhaltung genau das eingetreten, wovor die Öko-Verbände im Vorfeld gewarnt hatten: Weil keine Einigung bei den Weideregelungen erzielt wurde, konnte auch keine abschließende Lösung für Auslaufüberdachungen und Summenregelung gefunden werden. An diesen Themen will die Kommission 2027 weiterarbeiten und eine rechtssichere Lösung für Schweine herbeiführen.
Keine Einigung bei der Weideregelung
Aus Sicht der Öko-Verbände wurde insbesondere bei der Weideregelung eine wichtige Chance vertan, für zahlreiche Bio-Betriebe sofort praktikable und rechtssichere Lösungen zu schaffen. Die sehr unterschiedlichen Positionen von Kommission, Rat und Parlament konnten nicht zusammengeführt werden. Vor allem die Diskussion um sogenannte „innovative Stallsysteme“ als Alternative zur Weide war für viele Mitgliedstaaten ein „rotes Tuch“ und damit nicht zustimmungsfähig.
Nach Auffassung der Öko-Verbände wäre ein ausgewogener Kompromiss möglich und mehrheitsfähig gewesen, zu dem es auch eine entsprechende Vorlage gab. Er hätte konkrete Verbesserungen für betroffene Betriebe gebracht, ohne das Weideprinzip grundsätzlich infrage zu stellen.
EU-Kommission gewährt Spielraum – Bundesländer sind gefordert
Trotz des enttäuschenden Ergebnisses sehen die Verbände weiterhin Möglichkeiten, Verbesserungen für die Betriebe zu erreichen. Die EU-Kommission gewährt den Mitgliedstaaten zeitlichen Spielraum und fordert sie auf, Betriebe mit besonderen strukturellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Weide zu unterstützen.
Nun stehen insbesondere die für die Auslegung der EU-Öko-Verordnung zuständigen Bundesländer in der Verantwortung, das Angebot der EU-Kommission zügig zu nutzen und praktikable Lösungen für die betroffenen Betriebe zu ermöglichen.
Wir Öko-Verbände setzen uns zugleich weiterhin gemeinsam bei der EU-Kommission dafür ein, dass die offenen Fragen zu Auslaufüberdachungen, Summenregelung und weiteren Tierhaltungsthemen aufgegriffen werden, damit Rechtssicherheit für unsere Mitgliedsbetriebe geschaffen werden kann.
Pressestelle
Bioland e.V.
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