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Der 10-Punkte-Plan für den Ökolandbau in MVP

PresseOst (BB, MW, SN, ST, TH)11.10.2026

Die Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände Mecklenburg-Vorpommern hat für den Koalitionsvertrag nach der Landtagswahl 2026 in einem 10-Punkte Plan Empfehlungen ausgearbeitet.

1. Den Ökolandbau als strategischen Wirtschaftsfaktor verankern

Der ökologische Landbau und die ökologische Lebensmittelwirtschaft benötigen im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis als wichtiger und nachhaltiger Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern. Die Weiterentwicklung und der Ausbau der ökologischen Lebensmittelwirtschaft sind durch Landesstrategien mit messbaren Zielen und einer ausreichenden Finanzierung zu unterstützen.

2. Die Förderung des ökologischen Landbaus bei der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 in den Mittelpunkt stellen

Die Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände weist auf die existenzielle Bedeutung der Ökolandbau-Flächenprämie für die ökologische Landwirtschaft hin. Ohne diese Ausgleichszahlung besteht die Gefahr, dass die ökologisch bewirtschaftete Fläche deutlich zurückgeht, statt weiter zu wachsen.

Der ökologische Landbau ist eine zentrale Maßnahme des Natur- und Umweltschutzes: Er fördert die Artenvielfalt in besonderem Maße, schützt das Klima und schont unsere Gewässer. Die Ausweitung des ökologischen Landbaus ist daher ein entscheidender Lösungsansatz für die zentralen natur- und umweltpolitischen Herausforderungen.

Angesichts zunehmend knapper öffentlicher Finanzmittel muss das Ziel sein, die Förderung des ökologischen Landbaus weiter auszubauen. Gleichzeitig sollten weitere Agrarumweltmaßnahmen auf jene Maßnahmen konzentriert werden, die eine besonders hohe Wirkung hinsichtlich der Schutzziele erzielen. Alle Agrarumweltmaßnahmen müssen zudem auf den ökologischen Landbau abgestimmt und mit diesem kombinierbar sein. Sonderprogramme, die ausschließlich den konventionellen Landbau adressieren, sollten auch im Hinblick auf den verwaltungstechnischen und finanziellen Aufwand abgebaut werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände hat bereits Ende Juni 2026 einen Vorschlag für die Agrarumweltmaßnahmen in der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt.

Die Landesregierung sollte sich im Bundesrat sowie gegenüber Bund und EU für ein ausreichendes GAP-Budget, eine angemessene Honorierung von Umweltleistungen, die Berücksichtigung ostdeutscher Betriebsstrukturen sowie ausreichend Mittel für ländliche Entwicklung und Wertschöpfung einsetzen. Die Arbeitsgemeinschaft spricht sich zudem gegen die angedachte Kappung oder Degression der Flächenprämien aus, da diese die strukturell bedingt flächenstarken Betriebe in MV besonders belasten würde. Mit einer Flächengröße von um durchschnittlich knapp 290 Hektar weist das Land eine der größten Betriebsstrukturen Deutschlands auf. Eine pauschale Kappung der Flächenprämien würde dieser strukturellen Besonderheit nicht gerecht.

3. Fläche des Ökolandbaus gezielt ausweiten

Neben dem Erhalt der ökologischen Anbaufläche und der Förderung der Weidetierhaltung müssen in der neuen GAP-Förderperiode ausreichende landeseigene Finanzmittel für die flächenmäßige Ausweitung des ökologischen Landbaus – insbesondere für ökologisch bewirtschaftete Ackerflächen – bereitgestellt werden.

Zur Förderung der Biodiversität und zum Schutz des Grundwassers muss die ökologisch bewirtschaftete Ackerfläche in Mecklenburg-Vorpommern deutlich erweitert werden. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Ackerbau leistet hierzu einen entscheidenden Beitrag, da der Großteil der Pflanzenschutzmittel auf Ackerflächen eingesetzt wird.

4. Ökolandbau in Wasserschutzgebieten konsequent ausbauen

Ökolandbau ist aktiver Grundwasser- und Gewässerschutz (http://www.bio-wasseruhr.de). Vor diesem Hintergrund sollte der ökologische Landbau in Wasserschutzgebieten bzw. Trinkwasserschutzgebieten konsequent ausgebaut werden.

Mittelfristiges Ziel sollte sein, dass sämtliche Flächen zumindest in den Fassungszonen für Trinkwasser in Mecklenburg-Vorpommern ökologisch bewirtschaftet werden.

5. Regionale Wertschöpfung und Verarbeitung stärken

Die regionale Wertschöpfung sowie die Veredelung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Rohstoffe müssen weiter ausgebaut werden. Die neue Landesregierung sollte daher bestehende Maßnahmen konsequent fortführen und weiterentwickeln.

Die Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände verweist in diesem Zusammen-hang auf die Empfehlungen des Bio in MV e. V.

6. Marktferne überwinden und Investitionsförderung ausweiten

Um die Vermarktungsbedingungen zu verbessern und den Standortnachteil der Marktferne für den ökologischen Landbau in Mecklenburg-Vorpommern abzumildern, ist es dringend erforderlich, die einzelbetriebliche Investitionsförderung auf die Bereiche Aufbereitung und Lagerung von Rohprodukten auszuweiten – beispielsweise für die Lagerung von Druschfrüchten und Gemüse.

Die derzeitigen Förderprogramme, etwa das Agrarinvestitionsförderprogramm, sind auf diese Investitionsbereiche bisher nicht ausreichend und auskömmlich ausgerichtet.

7. Investitionsförderung für geschlossene Nährstoffkreisläufe und verbesserte Nährstoffversorgung des Ökolandbaus entwickeln

Es bedarf eines neuen Investitionsförderprogramms zur Herstellung und Verbesserung geschlossener Nährstoffkreisläufe in der Landwirtschaft. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sollten landwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützt werden, betriebseigene Nährstoffquellen besser zu erschließen und zu optimieren – beispielsweise durch Investitionen in Anlagen und Maschinen zur Herstellung und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger und Kompost. Das Programm sollte ebenfalls Investitionen in standortangepasste und umweltverträgliche Biogasanlagen umfassen, die Grünmasseaufwüchse aus Grünland oder Kleegras verwerten.

Die Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände betont, dass die Unabhängigkeit der Nährstoffversorgung von globalen Lieferketten künftig eine höhere Priorität erhalten muss. Eine Verbesserung der betriebseigenen Versorgung mit organischen Düngemitteln ist erforderlich, um die Erträge, die Qualität erzeugter Rohstoffe – insbesondere von Drusch-früchten – sowie die Bodenfruchtbarkeit im ökologischen Landbau weiter zu steigern.

8. Beratung, Forschung und Wissenstransfer dauerhaft sichern

Die Finanzierung von Beratung, Forschung und Wissenstransfer muss dauerhaft gesichert werden. Insbesondere die Beratung zur Umstellung auf den ökologischen Landbau sowie die fachliche Begleitung ökologisch wirtschaftender Betriebe sind weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die Forschung zum ökologischen Landbau an der Landesforschungsanstalt in Gülzow ist – auch vor dem Hintergrund des Klimawandels – dringend als eigenständiger Forschungsbereich auszubauen und stärker mit der Praxisforschung zu verknüpfen. Neben neuen Kulturen sollten modifizierte Fruchtfolge- und Anbausysteme sowie der Einsatz umwelt- und naturverträglicher Technologien stärker in den Fokus rücken. Auch im Bereich der ökologischen Tierhaltung müssen die Forschungskapazitäten ausgebaut werden, um den aktuellen Fragestellungen und Herausforderungen wirksam begegnen zu können.

9. Bürokratieabbau konsequent voranbringen

Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind einem hohen Kontrolldruck ausgesetzt. Während Kontrollen grundsätzlich zur Qualitätssicherung beitragen, beziehen sich einige Kontrollpunkte ausschließlich auf formale Anforderungen, sind für den ökologischen Landbau ohne unmittelbare Relevanz oder werden mehrfach geprüft.

Beispielsweise werden Teile der Düngeverordnung sowohl im Rahmen der jährlichen Ökokontrolle als auch durch die staatlichen Ämter für Landwirtschaft kontrolliert. Zudem

finden Kontrollen für einzelne Maßnahmen häufig getrennt statt, obwohl sich die Prüfinhalte überschneiden.

Die Arbeitsgemeinschaft der ökologischen Anbauverbände hält es daher für erforderlich, Vereinfachungspotenziale – etwa durch Praxisfallstudien – zu identifizieren und konsequent zu nutzen. Doppel- und Mehrfachkontrollen je Betrieb sind abzubauen, digitale Antragssysteme zu vereinfachen, Meldepflichten einzelner Programme zusammenzuführen und Genehmigungsverfahren, beispielsweise für Stallbauten und andere bauliche Maßnahmen, wo immer möglich zu vereinfachen.

Auch unnötige Hürden bei der Verarbeitung und Direktvermarktung sind zu identifizieren und abzubauen.

10. Ökolandbau bei der Landvergabe gezielt unterstützen

Bei den Auswahlkriterien für die Landvergabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der BVVG muss das Kriterium der ökologischen Wirtschaftsweise als entscheidendes Kriterium gestärkt und erhalten bleiben.

Ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten sowie mittelständischen landwirtschaftlichen Erzeugerbetrieben sollte bei dem Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ein Vorrang eingeräumt werden. Ein Vorkaufsrecht ist jedoch nur wirksam, wenn die aufgerufenen Bodenpreise betriebswirtschaftlich darstellbar bleiben.

Die neue Landesregierung sollte sich daher für Maßnahmen wie die Entwicklung eines Agrarstrukturgesetzes einsetzen, um außerlandwirtschaftliche Investitionen großer Konzerne in Boden auf ein „unschädliches Maß“ zu begrenzen und die anhaltende Fehlentwicklung bei Boden- und Pachtpreisen einzudämmen.

Kontakt zur AG der ökologischen Anbauverbände MV (AG ÖA MV)

Maximilian Schneider ∙ Sprecher der AG ÖA MV Maximilian.Schneider@bioland.de ∙ Tel.: 0160-93960167

Arne Bilau ∙ stellvertretender Sprecher der AG ÖA MV

arne.bilau@oekoring.bio ∙ Tel.: 0176-41201816

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