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Aussitzen löst keine Probleme: Bioland gegen THKG-Aus

Presse, AgrarpolitikGesamtverband09.10.2026

Zuletzt öffentlich geäußerten Forderungen, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vollständig abzuschaffen, erteilt Bioland eine Absage.

Nur eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung am Endprodukt kann Verbraucherinnern und Verbrauchern die Transparenz beim Einkauf liefern, die sie sich wünschen. Foto: Bioland, Sonja Herpich

Angesichts der Forderungen von elf Bundesländern bei der Agrarministerkonferenz sowie des Deutschen Bauernverbandes (DBV), das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) vollständig abzuschaffen, bezieht Bioland Stellung. Nach wiederholten Verzögerungen beim Gesetzesstart und dem Stopp des Bundesförderprogramms für den Stallumbau durch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer droht das zentrale Tierwohlprojekt im politischen Stillstand unterzugehen. Bioland fordert ein Ende des taktischen Aussitzens und die zügige Umsetzung einer verlässlichen staatlichen Kennzeichnung.

„Die Botschaft, die vom Bundesagrarministerium ausgeht, darf nicht sein, dass man notwendige Reformen einfach so lange verzögert und liegen lässt, bis die Stimmen laut genug werden, sie gleich ganz zu streichen“, kritisiert Bioland-Präsident Jan Plagge. „Diese Taktik geht voll zulasten der Höfe und des Tierwohls. Es ist inakzeptabel, dass mühsam erarbeitete Kompromisse der Zukunftskommission Landwirtschaft und der Borchert-Kommission, die in das Gesetz eingeflossen sind, dem politischen Stillstand preisgegeben werden. Wer es jetzt komplett abräumt, sägt weiter am ohnehin schon geringen Vertrauen der Landwirtschaft, der Verarbeitung und des Handels in die politische Verlässlichkeit.“

Viele Betriebe stehen bereit, in mehr Tierwohl zu investieren, benötigen dafür aber verlässliche Rahmenbedingungen und finanzielle Planungssicherheit. Das ständige gesetzgeberische Hin und Her sorgt in der Praxis für massive Verunsicherung. Gleichzeitig wollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Tierwohl und mehr Transparenz durch eine verbindliche und unabhängige staatliche Kennzeichnung auf Fleischprodukten.

„Das vorliegende Gesetz ist im Ansatz gut, weil es das Potenzial hat, für deutlich mehr Klarheit und Engagement für das Tierwohl zu sorgen. Und ja, es ist noch nicht ausgereift. Akut muss es jetzt an zwei Stellen praxistauglich nachgebessert werden: Downgrading muss möglich sein und von Bio-Betrieben darf keine Doppelregistrierung verlangt werden. Damit sollte das Gesetz dann aber zügig auf den Weg gebracht werden“, betont Plagge. „Minister Rainer steht in der Verantwortung, den dringend nötigen Umbau der Tierhaltung aktiv zu gestalten – und dazu braucht es unbedingt ein wirksames Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Das ist alternativlos.“

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