Umstellungszeiten für Weide flexibler
Die Ökokontrollstellen haben neue Leitlinien zur Weidepflicht erarbeitet. Ziel ist es, praktikable Übergangsregelungen für "weidewillige" Betriebe zu schaffen.

Foto: Sigi Hagl
Mehr Klarheit und Perspektive bis 2028
Die Ökokontrollstellen haben neue Leitlinien zur Weidepflicht erarbeitet. Ziel ist es, praktikable Übergangsregelungen für „weidewillige“ Betriebe zu schaffen.
Der Grundsatz, dass allen Tieren Weide angeboten werden muss, bleibt bestehen und die Umsetzung muss schnellstmöglich erfolgen. Jedoch gibt es etwas mehr Flexibilität und die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Weide erst bis 2028 für alle Tiergruppen zu vollziehen.
Gemäß dem Maßnahmenkatalog der ÖLG-DV Nr. 5.48 wird der Verstoß „Kein Zugang zu Weideland bei Pflanzenfressern“ grundsätzlich als erheblicher Verstoß gewertet. Für Betriebe, die sich bereits vor 2025 dem Kontrollverfahren unterstellt haben, kann dieser Verstoß jedoch als geringfügig eingestuft werden – vorausgesetzt, folgende Bedingungen sind erfüllt:
Alle verfügbaren Weideflächen werden aktiv für Pflanzenfresser genutzt.
Mindestens die Hälfte der weidepflichtigen Tiere erhält zumindest zeitweise Zugang zur Weide; stundenweise oder über mindestens acht Wochen.
Der Betrieb legt ein zustimmungsfähiges Weidekonzept vor, der konkrete Maßnahmen beschreibt, mit denen bis spätestens 2028 allen Tiergruppen Weidegang ermöglicht wird.