Pflanzenschutz-Dokumentation: Hinweise zu den Neuerungen ab 2026

Aus dem GemüsebauNiedersachsen / BremenNiedersachsen|Bremen21.11.25

Es gibt eine neue Verordnung zur Dokumentation Pflanzenschutz. Die sog. Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 regelt auf europäischer Ebene ab 1.1.2026 den Inhalt und das Format der Aufzeichnungen von Pflanzenschutz-Anwendungen.

Übersicht der Änderungen zum 01.01.26.

Zur Pflicht wird ab 1.1.2026 eine elektronische, maschinenlesbare Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen. Außerdem erweitert sie die aufzuzeichnenden Angaben. In der folgenden Tabelle findet Ihr die bisherige Regelung (diese Angaben müssen auch weiterhin gemacht werden) und die nach der neuen EU-Durchführungsverordnung zusätzliche zu erfassenden Angaben.

Es gibt eine neue Verordnung zur Dokumentation Pflanzenschutz. Die sog. Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 regelt auf europäischer Ebene ab 1.1.2026 den Inhalt und das Format der Aufzeichnungen von Pflanzenschutz-Anwendungen. Zur Pflicht wird ab 1.1.2026 eine elektronische, maschinenlesbare Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen. Außerdem erweitert sie die aufzuzeichnenden Angaben. In der folgenden Tabelle findet Ihr die bisherige Regelung (diese Angaben müssen auch weiterhin gemacht werden) und die nach der neuen EU-Durchführungsverordnung zusätzliche zu erfassenden Angaben.

Die sog. „Maschinenlesbarkeit“ (Datei in einem bestimmten, maschinenlesbaren Format abgespeichert) wird wahrscheinlich auf den 1.1.2027 verschoben (Bestätigung des BMLEH steht noch aus) – alle anderen Vorgaben gelten ab 1.1.2026. Die Dokumentation muss bis spätestens 30 Tage nach der Anwendung erfolgen und 3 Jahre gespeichert werden. Die Zulassungsnummer eines Pflanzenschutzmittels findet Ihr auf der Verpackung, auf unserer Liste Pflanzenschutzmittel für den ökologischen Gemüsebau (wird voraussichtlich demnächst aktualisiert) oder z.B. in PS Info und auf der BVL-Seite. Der EPPO Code ist ein 5-teiliger Buchstabencode für Pflanzen (z.B. Brokkoli: BRSOK). Man findet diesen in einer PDF (psm_kuluren.pdf) auf der BVL-Seite, am besten googeln: BVL Kulturgruppen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder diesen Link nutzen.

Auf der internationalen Homepage gd.eppo.int findet man die Codes ebenfalls, die Seite ist aber in Englisch und man muss sich vor der Suche anmelden.

Bei einem Teil der Pflanzenschutzmittel gibt es Indikationen für einen bestimmten Entwicklungsstand. Dies wird angegeben über die BBCH-Stadien – sie definieren die exakte Beschreibung des Entwicklungszustands der Pflanze.

Umsetzung in der Praxis? Programme und Hilfen zur Dokumentation

Die Anbieter der Ackerschlagdateien werden voraussichtlich die neuen Anforderungen zur Dokumentation Pflanzenschutz in ihren Programmen aktualisieren, ebenso wie die Maschinenlesbarkeit.

Für größere Betriebe bzw. Betriebe mit vielen Pflanzenschutzanwendungen bietet Rheinland-Pfalz das Programm „Mein Betrieb“ an (Kosten: 175 €/Jahr). Betriebe, die QS- oder GlobalG.A.P. zertifiziert sind, können den Dokumentationsumfang (Düngung, Pflanzenstärkung etc.) erweitern und zusätzliche Daten erfassen. Das System wurde zudem ergänzt für Betriebe, die ein Nachhaltigkeitszertifikat benötigen (Infos DLR Hortigate PAS).

Rheinland-Pfalz hat auch eine Lösung für klein strukturierte Betriebe bzw. bei wenigen Anwendungen entwickelt (ein großes Dankeschön geht an Isabelle Lampe u.a. vom DLR): das sog. PSM-Dok auf www.psmdok.de wird ab 1.1.2026 freigeschaltet und ist kostenlos (auch kein Abonnement von Hortigate nötig). Der Aufwand für den Betrieb ist überschaubar: er kann eine Fläche anlegen und die Anwendung auf dieser Fläche dokumentieren (keine Eingabe aller Betriebsflächen des gesamten Betriebes vorab nötig) – die erforderlichen Daten (Zulassungsnummer etc.) sind in dem Programm über eine Vernetzung mit PS Info direkt abrufbar. Die Dokumentation erfolgt elektronisch und maschinenlesbar (ihr speichert das Dokument auf Eurem Rechner ab).

(LLH Hessen)