Neues Biosicherheitskonzept für Rinderhaltende – wichtig für alle Milchviehbetriebe
Ab 2027 gilt für alle Rinder haltenden Betriebe eine neue Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Biosicherheitsmanagementplans. Damit setzt Niedersachsen die Vorgaben des EU-Tiergesundheitsrechts um. Ziel ist, Tierbestände besser vor der Einschleppung und Ausbreitung von Krankheiten zu schützen.

Rinder haltende Betriebe müssen ab 2027 ein Biosicherheitskonzept vorweisen. (Sonja Herpich).
Die Tierseuchenkasse Niedersachsen weist darauf hin, dass ab 1. Januar 2027 nur noch Betriebe, die ein aktuelles Biosicherheitskonzept vorweisen können, im Seuchenfall Anspruch auf den vollen Leistungsumfang haben. Fehlt der Nachweis, kann es zu Kürzungen kommen.
Konkret bedeutet das: Jeder Betrieb mit Rinderhaltung muss eine Risikobewertung durchführen und auf dieser Grundlage einen Biosicherheitsplan erstellen. Dieser Plan beschreibt, welche Maßnahmen im Betrieb getroffen werden, um Tierseuchen vorzubeugen – etwa in den Bereichen Stallhygiene, Tierzukauf, Besucherregelungen oder Kadaverlagerung. Der Plan soll regelmäßig überprüft und bei Änderungen angepasst werden.
Auch wenn der Stichtag noch in einiger Ferne liegt, empfiehlt es sich, das Thema frühzeitig anzugehen. Einige Vorbereitungen – zum Beispiel Schulungen oder die betriebliche Bestandsaufnahme – brauchen etwas Zeit. Zudem kann es sinnvoll sein, das Konzept mit anderen laufenden Themen wie Tiergesundheit oder Stallmanagement zu verbinden.
Für Bioland-Betriebe bedeutet das:
Sich rechtzeitig mit den eigenen Tierärzt*innen oder Berater*innen abzustimmen, um zu klären, wie die Erstellung des Plans im jeweiligen Betrieb am besten umgesetzt werden kann.
Offizielle Informationen und Vorlagen stellt die Tierseuchenkasse Niedersachsen bereit:
ndtsk
Ergänzend informiert auch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen über die praktische Umsetzung:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
(Mats Woelfert)