Neue Regelungen für den Einsatz konventionellen Kartoffelpflanzguts

Aus dem AckerbauNiedersachsen / BremenNiedersachsen|Bremen14.11.25

Aktueller Stand der verschärften Regelung: Grundsätzlich nicht ökologisch vermehrte Sorten dürfen nicht mehr eingesetzt werden., Es werden keine Ausnahmegenehmigungen mehr für den Einsatz von ungebeiztem konventionellen Pflanzgut erteilt, wenn grundsätzlich keine ökologische Vermehrung erfolgt.

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Die bisherige KAT1-Regelung sah für Kartoffeln den Antrag auf eine Genehmigung für den Einsatz von konventionellem ungebeizten Pflanzgut vor. Voraussetzung für die Genehmigung war eine Bestellung des Pflanzguts vor dem 31.01. sowie die fehlende Verfügbarkeit einer Partie aus ökologischer Vermehrung.

Auch wenn zu dem Sachverhalt die Gespräche noch nicht abschließend erfolgt sind, wird diese Regelung mit dem derzeitigen Bestellzeitraum bis zum 31.01.2026 womöglich verschärft. Die bisher veröffentlichte Neuerung sieht vor, dass eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz konventionellen Pflanzguts nur dann gestellt werden kann, wenn die Sorte grundsätzlich auch ökologisch vermehrt wird. Bisher war es so, dass eine Nicht-Verfügbarkeit ökologischen Pflanzguts im Sinne von „ausverkauft“ einer Nie-Verfügbarkeit, weil es ohnehin keine ökologische Vermehrung gibt, gleichgestellt war. Das soll sich mit der neuen Regelung ändern.

Nach aktuellem Stand sind daher für Sorten, die nicht ökologisch vermehrt werden, auch keine Genehmigungen für den Einsatz konventionellen Pflanzguts möglich. Davon ausgenommen sind bisher lediglich Sorten, die jünger als 5 Jahre sind.

Werden Sorten geplant, für die in der Vergangenheit ausschließlich konventionelles Pflanzgut bezogen werden konnte, ist der Kontakt zu den  entsprechenden Züchtern oder Händlern dringend empfohlen. Die Organic-X-Seeds Datenbank gibt in diesen Fällen eine gute Übersicht und dient als Nachweis über Angebot sowie Verfügbarkeit.

Wir setzten uns derzeit dafür ein, dass die Wahlfreiheit und Sortenvielfalt bestehen bleibt und die Regelung in eurem Sinne mit weiteren Feinheiten und Ausnahmen versehen wird. Denn: Vor allem für viele traditionsreiche Sorten, könnte die momentane Regelung das Ende im Bio-Anbau sein.