Lage zur Geflügelpest in Baden-Württemberg

Aus der BeratungBaden-WürttembergBaden-Württemberg 19.11.25

Das Land Baden-Württemberg hat aufgrund des Geflügelpestgeschehens eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese gilt aktuell unter bestimmten Umständen für Betriebe mit mehr als 5.000 Tiere und ist bis zum 15. Januar 2026 befristet.

In der Lage zur Geflügelpest hat das Land Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung erlassen.

Damit die Aufstallungspflicht rechtswirksam wird, müsst ihr eine Anzeige bei der unteren Tiergesundheitsbehörde tätigen (schriftlich, per E-Mail oder Fax). In dieser müsst ihr darlegen, dass ein erheblich erhöhtes Risiko für die Infizierung eures Geflügelbestandes mit der Geflügelpest durch Wildvögel besteht. Ihr müsst nachweisen, dass das Risiko nicht durch andere Sicherheitsmaßnahmen ausreichend abgemildert werden kann, weil

a) infolge der Betriebsgröße mit mindestens 5.000 Tieren keine geeignete Abdeckung der Freilauffläche möglich ist oder aus betriebswirtschaftlichen Gründen unverhältnismäßig wäre und

b) bereits mehrfach Vogelzüge über dem Gelände oder Wildvogelkontakte im Freigelände beobachtet wurden.

Ausführliche Informationen findet ihr in der vollständigen Allgemeinverfügung.

Für Tierbestände unter 5000 Tieren stehen wir aktuell in Klärung welche Möglichkeiten es gibt. Wir setzen uns weiterhin für praxistaugliche Lösungen ein.

Einige wenige Kreisveterinärämter haben in Baden-Württemberg bereits Stallpflicht erlassen. Schaut dazu bitte regelmäßig auf der Internetseiten eures Veterinäramts nach. Gebiete mit Stallpflicht sind aktuell der Alb-Donau-Kreis, Heilbronn und ein Gebiet entlang des Rheins von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreis.

Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auf der Webseite des MLR.

Euer Ansprechpartner

Bei Fragen zur Geflügelhaltung

Geflügelhaltung
Matthias Girschick