Kurzbericht zur Herbst-BDV 2025

Aus dem VerbandGesamtverbandGesamtverband02.12.25

Von wichtigen Wahlen über neue Richtlinien bis hin zu strategischen Weichenstellungen: Auf der Bioland-Delegiertenversammlung wurden zentrale Entscheidungen für die Zukunft von Bioland getroffen.

Auf der Herbst-BDV 2025 in Fulda (Foto: Christoph Zimmer)

Wahlen und Bestätigungen

Jörg Quast und Josef Schmidt wurden für eine weitere dreijährige Amtszeit in den Bioland-Vorstand gewählt.

Thomas Baumgartner wurde als Nachfolger von Hilmar Cäsar als ehrenamtliches Mitglied für den Landesverband Bayern im Hauptausschuss bestätigt.

Als Stellvertretungen der ehrenamtlichen Mitglieder im Hauptausschuss wurden bestätigt: Corinna Gärtner-Thesenvitz (Ost), Walter Steger (Südtirol), Josef Friedl (Bayern), Raphael Niemann (Junges Bioland), Harald Rinklin (BVH).

Richtlinienänderungen

Erzeugung

  • Die Kennzeichnungsregel für die Auszeichnung „Bioland-Ei mit Bruderhahnaufzucht“ sah vor, ab 2027 nur noch die Aufzucht der Bruderhähne nach Bioland-Vorgaben zuzulassen. Da dies aufgrund unzureichender Bioland-Bruderhahn-Aufzucht nicht umsetzbar ist, ist für diese Kennzeichnung auch ab 2027 eine ökologische Bruderhahnaufzucht gemäß EU-Öko-Verordnung ausreichend.

  • Die Vorgaben zur Auslauflukenlänge bei Geflügel wurden an die Begrifflichkeit der EU-Verordnung angepasst.

  • Aufgrund des LÖK-Weidepapiers zur Auslegung der EU-Öko-Verordnung wurden die Bioland-Weidevorgaben angepasst, um Betrieben, die nun mehr Tiergruppen als bisher weiden müssen, mehr Handlungsspielraum zu geben.

  • Der Einsatz von Spinosad wurde bisher über Ausnahmegenehmigungen beantragt, korrekt ist jedoch die Regelung über ein Zulassungsverfahren. Auch zukünftig erfolgt die Genehmigung nur in unvermeidbaren Situationen und über einzelbetriebliche Zulassungsverfahren für alle Bioland-Mitglieder mit restriktiven Voraussetzungen und Auflagen im Bioland-Richtlinienkommentar.

  • Die bisherigen Direktvermarktungsvorgaben waren komplex, schwer handhabbar und nur begrenzt auf die Praxis übertragbar. Nach einem Arbeitsauftrag des Hauptausschusses wurden die Richtlinien überarbeitet. Die Regelungen gelten nun für Verkaufsstellen, die Teil eines Bioland-Erzeugerbetriebs sind bzw. mit einem Erzeugerbetrieb direkt verbunden sind und einen Händlervertrag abgeschlossen haben. Konventionelle Produkte dürfen das Sortiment ergänzen, müssen aber eindeutig gekennzeichnet sein.

Verarbeitung

  • Das Inkrafttreten von Richtlinienänderungen in der Verarbeitung war an zwei verschiedenen Stellen (Erzeugung und Verarbeitung) unterschiedlich geregelt; durch Harmonisierung wurde nun eine einheitliche Regelung für alle Bereiche geschaffen.

  • Calciumchlorid kann nun nicht mehr nur zur Milchgerinnung, sondern auch als Stabilisator bei der Käseherstellung eingesetzt werden.

  • Milchsäure darf nun auch bei der Käseherstellung als Verarbeitungshilfsstoff zur pH-Regulierung im Salzbad eingesetzt werden.

Beschlüsse

  • Es erging ein Arbeitsauftrag an die Facharbeit, mögliche Kriterien für die Zulassung eines Verfahrens zur Früherkennung des Geschlechts im Brutei und anschließender Selektion zu finden. Dies soll gemeinsam mit anderen Ökoverbänden erarbeitet werden, um hier eine Branchenlösung zu entwickeln. Die ökologische Bruderhahnaufzucht und Verwertung sowie die Entwicklung der „Zweinutzungshuhn-Zuchtlinien” sollen gleichwohl weiter unterstützt und vorangetrieben werden.

  • Derzeit ist bei Nichtverfügbarkeit von Bioland-Junghennen und -Ferkeln der Zukauf von Jungtieren anderer Verbände und von EU-Bio-Betrieben gebührenpflichtig. Es erging nun ein Arbeitsauftrag an den Hauptausschuss, die Höhe und die Umsetzung der Lenkungsabgabe beim Jungtierzukauf bis zur Frühjahrs-BDV 2026 neu zu bewerten.

  • Ein Mitgliederantrag forderte, dass auch Ochsen ab 12 Monaten von der Weidepflicht ausgenommen werden können, um strukturelle Standortbedingungen zu berücksichtigen, die dringend notwendige und nachgefragte Bioland-Ochsenmast auch hier zu ermöglichen und nicht zuletzt so eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den Verbänden herzustellen. Dieser Antrag wurde nach einer ausführlichen Diskussion zurückgezogen. Der Hauptausschuss beauftragt die Facharbeit, die Regelungen zur Rindermast im Gesamten zu evaluieren, BFA-übergreifend zu bearbeiten und einen gemeinsam getragenen Richtlinienvorschlag bis zur Frühjahrs-BDV 2026 vorzulegen.

  • Die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen bei der Umsetzung der Biodiversitäts-Richtlinie wurde in einem Antrag infrage gestellt und eine Evaluation gefordert. Der Hauptausschuss wurde nun beauftragt, sich bis zur Herbst-BDV 2026 erneut mit der Biodiversitäts-Richtlinie und deren In-Wert-Setzung zu befassen und einen praxisorientierten Änderungsvorschlag mit betriebsindividuellen Maßnahmen vorzulegen.

  • Der Antrag, die Mitgliedsbeiträge für Weinbauflächen angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation von Fassweinproduzenten anzupassen, wurde abgelehnt. Stattdessen hat der Hauptausschuss zugesichert, ein Antragsverfahren für individuelle Härtefälle einzuführen, um diese Betriebe temporär und angemessen bei den Mitgliedsbeiträgen entlasten zu können.

  • Der Antrag Zukunft Bioland – Erzeugungsverband oder Vermarktungsorganisation? (TOP 10, siehe BDV-Unterlagen) wurde zurückgezogen, nachdem der Hauptausschuss zugesichert hat, die Inhalte als Arbeitsauftrag zu bearbeiten und erste Ergebnisse auf der Frühjahrs-BDV 2026 vorzustellen.

  • Eine Kommission aus Mitgliedern der BDV wurde eingesetzt, um die Umsetzung der neuen Führungsstruktur in Hinblick auf die hauptamtlichen Vorstände der vergangenen Jahre zu prüfen und deren Entscheidungen nachvollziehbar darzustellen.

Detaillierte Informationen zu den Richtlinienänderungen und weiteren BDV-Beschlüssen werden wie gehabt im bioland-Fachmagazin veröffentlicht.

Berichte

  • Eine neue Geschäftsleitungsebene aus Gregor Pöpsel (Ressort Entwicklung, Erzeugung, Qualität), Christoph Mauritz (Ressort Innere Dienste) und Erwin Winkler (Ressort Vermarktung, ab 01.01.2026) leitet die verschiedenen Bereiche und Teams der Gemeinschaftlichen Dienste. Tanja Almanstötter, die den Verband durch die Neuorganisation geführt hat, ist seit dem 01. Oktober 2025 Geschäftsführerin von Bioland. Eine ihrer Aufgaben wird das Verbandsmanagement sein, das die Vor-Ort-Dienste mit den Gemeinschaftlichen Diensten verknüpft.

  • Verbands- und Marktstrategie: Der Warenfluss aus Südtirol nach Italien war bisher nicht wie gewünscht herzustellen. Hintergrund sind unter anderem rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Bioland-Kollektivmarke. Es wird in den nächsten Monaten geprüft, ob die Bio-Allianz genutzt werden kann, um Bioland-Ware nach Italien zu bringen.

  • Am 10.06.2025 wurde der Bio-Allianz e.V. als länderübergreifende Kooperation von sieben Bio-Verbänden gegründet. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen für Herausforderungen im Rohwarenmanagement, in der Vermarktung und bei der Darstellung der Nachhaltigkeitsleistungen des Öko-Landbaus zu entwickeln. Seit der Gründung wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, u. a. Entwicklung gemeinsamer Standards und Prozesse in Qualitäts- und Herkunftssicherung, zurzeit schwerpunktmäßig von Eiweißfuttermitteln.

  • Bürokratieabbau dank der Bioland-Qualitätssicherung: Im Vergleich zu 2024 konnten 130 Fragen in den Kontrollberichten und 70 Fragen in den Betriebsbeschreibungen eingespart werden. Die digitale Checkliste konnte um 81 Seiten verschlankt werden, was mehr Klarheit für Kontrolleurinnen und Kontrolleure bedeutet. Das neue Konzept zur Einbindung von Subunternehmern sieht ab 2026 eine risikoorientierte Kontrolle und Einbindung vor.

  • Die Revision bestätigt eine hohe Transparenz in den Bilanzen und eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Buchhaltung. Der Hauptausschuss, Vorstand und Präsident wurden von der Versammlung für das Geschäftsjahr 2024 entlastet.

  • Die 2020 verabschiedete Beitragsordnung wurde wie vereinbart bis 2026 nicht geändert. Ein damaliger Antrag hatte das Ziel, eine neue Beitragsordnung zu schaffen, die kleinere Mitgliedsbetriebe hinsichtlich der Höhe des Mitgliedsbeitrags entlastet und die bestehende Beitragsordnung ab dem 01.01.2026 ersetzt. Zum Ende dieser Frist wurden nun verschiedene Beitragsmodelle mit Berücksichtigung einer Degression bewertet mit folgendem Ergebnis: Spürbare Entlastungen in der Beitragshöhe für die kleineren Betriebe sind nur mit erheblichen Einschnitten bei den Haushalten umsetzbar. Geringfügigere Beitragssenkungen wären dagegen für Betriebe kaum spürbar. Auswirkungen der GAP 2028 auf größere Betriebe sind noch nicht abschätzbar. Die Empfehlung der Arbeitsgruppe ist deshalb, zurzeit keine Änderung der Beitragssatzung vorzunehmen.

Würdigungen und Gedenken

Bioland würdigt:

  • Peter Stoltenberg für sein langjähriges Engagement als Versammlungsleitung.

  • Harald Ochsner für seine jahrzehntelange juristische Begleitung des Verbands.

  • Gerald Wehde für seine prägende Tätigkeit als Geschäftsführer im Landesverband Hessen bzw. Mitte, als Geschäftsbereichsleiter des Bereichs Politik und Kommunikation sowie als Pressesprecher und Chef-Lobbyist.

  • Hilmar Cäsar für die langjährige Arbeit in den Bioland-Führungsgremien.

  • Thorsten Pitt für sein Engagement im Bioland Verarbeitung und Handel e.V., den er mitgegründet hat.

  • Jan Plagge für 25 Jahre Bioland, davon fast 15 Jahre als Bioland-Präsident.

Bioland gedenkt:

  • den verstorbenen Delegierten Erhard Aubel und Eberhard Schulz.

Bericht: Sonja Degenhardt