Geflügelpest - Aufstallgebot in Rheinland-Pfalz und Saarland.

Aus der BeratungRheinland-Pfalz / SaarlandRheinland-Pfalz|Saarland19.11.25

Aufstallungsgebot in Rheinland-Pfalz / Saarland

Bioland

Aufstallgebot in Rheinland-Pfalz und Saarland

Im gesamten Saarland gilt seit dem 30.11.2025 ein Stallpflicht für Geflügel.

In Rheinland-Pfalz wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität eine freiwillige Aufstallung des Geflügels ohne Verlust des Biostatus bis zum 30.11.2025 ermöglicht. Hierbei beachtet bitte, wenn ihr zusätzlich KAT zertifiziert seid, die KAT-Regelungen. Darüber hinaus wurde in Rheinlad-Pfalz in den meisten Landkreisen mittlerweile eine Stallpflicht von den Kreisveterinärämtern erlassen. Wo Stallpflicht besteht erfahrt ihr über die Internetseite eurer Kreisveterinärämter. Anbei eine deutschlandweite Übersichtskarte.

Kontakt für Rückfragen:

Matthias Girschick
Tel.: +49 151 18822255
matthias.girschick@bioland.de