Friständerung Weidepapier Rinder

TierhaltungSH/HH/MVSchleswig-Holstein|Hamburg|Mecklenburg-Vorpommern15.12.25

Neuer LÖK-Beschluss zum Weidepapier: Fehlender Weidezugang gilt bis 2028 nur als geringfügiger Verstoß – sofern Betriebe nachweislich bemüht sind. Alle Details und kommende Richtlinienänderungen findet ihr bei der BVK.

Weidegang bleibt – Sanktionen gelockert

LÖK lockert Regeln zum Weidegang

Nach hefiger Kritik, vor allem aus Süddeutschland, an dem Weidepapier und den damit verbundenen Fristen für Weidegang gab es einen neuen LÖK-Beschluss. Es ändert sich zuerst nichts an den bisherigen Weidevorgaben, allerdings in den Folgen. War bisher ein nicht ausreichender Weidezugang ein erheblicher Verstoß, so wird er zukünftig als geringfügiger Verstoß aufgenommen. Dies gilt bis zur Weidesaison 2028 und setzt voraus, dass der Betrieb sich nachweislich bemüht, seinen Tieren Weide zu gewähren. Die vollen Leitlinien findet ihr bei der BVK. Bitte beachtet in dem Kontext auch die kommenden Richtlinienänderungen zum Weidegang, welche wir am 08.12 vorgestellt hatten und in der Januar-Ausgabe des Bioland Magazins veröffentlich werden.

Text: Christian Odinga