Bis 31.12. Stromsteuerentlastung beantragen

Förderung & ProjekteBaden-WürttembergBaden-Württemberg 19.11.25

Betriebe mit hohem Stromverbrauch (> 12.500 kWh) können noch bis Ende des Jahres ihre Entlastung für 2024 beantragen. Nutzt die Möglichkeit und sichert euch mindestens 250 €.

Foto: Sonja Herpich

Seit 2024 gilt eine Stromsteuerentlastung von 2 ct/kWh statt wie ursprünglich vorgesehen 0,5 ct. Noch bis zum 31.12.2025 könnt ihr diese rückwirkend für das Jahr 2024 geltend machen.

Voraussetzungen

Der Strom wird für betriebliche Zwecke genutzt – dann können auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von der Entlastung profitieren! Euer Verbrauch muss dafür mindestens 12.500 kWh pro Jahr betragen, um die Mindestsumme von 250 € zu erreichen. Die Entlastung ist daher insbesondere für tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Kühlinfrastruktur interessant.

Beantragung

Die Entlastung könnt ihr über das Zoll-Portal bei eurem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Es handelt sich dabei um die Dienstleistung "Entlastung Energie/Strom für Unternehmen" (Formular 1453).

Für die Nutzung des Portals benötigt ihr eurer ELSTER-Organisationszertifikat. Haltet anschließend euren Stromverbrauch bereit und berechnet eure Entlastungssumme.

Welches Hauptzollamt für euch zuständig ist, könnt ihr über die Dienststellensuche (Weitere Zuständigkeiten -> zuständige Hauptzollamt -> Eingabe PLZ) ermitteln.

Alle ausführlichen Informationen zur Entlastung erhaltet ihr auf der Webseite Zoll online - Steuerentlastung nach § 9b StromStG. Bei Fragen wendet euch jederzeit an unsere Beratung.