Bayern-Urteil zu den Roten Gebieten
Bayern-Urteil zu Roten Gebieten: Das gilt aktuell in Rheinland-Pfalz & Saarland

Sonja Herpich
Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für ungültig erklärt. Dadurch sind die zusätzlichen Düngebeschränkungen in den sogenannten Roten und Gelben Gebieten in Bayern seit dem 24. Oktober nicht mehr gültig. Alle anderen Bestimmungen der Düngeverordnung, die keine Rote oder Gelbe Gebiete betreffen, bleiben jedoch bestehen. Dieses Urteil hat eine wichtige Signalwirkung für ganz Deutschland. Aktuelle Einschätzungen gehen davon aus, dass die Konsequenzen nicht nur Bayern betreffen, sondern auch auf die gesamte Bundesrepublik Auswirkungen haben werden. Das Gericht stellte fest, dass die rechtliche Grundlage für die Gebietsausweisungen in § 13a DüV auf Bundesebene rechtswidrig ist.
Der Umgang mit diesem Urteil wird in unseren Bundesländern aktuell sehr unterschiedlich gehandhabt (Stand 08.12.2025):
In Rheinland-Pfalz setzt Ministerin Daniela Schmitt die zusätzlichen Auflagen für die Roten Gebiete vorerst aus (alle anderen Vorgaben der DüV bleiben weiterhin bestehen!). Das bedeutet auch, dass im Antragsjahr 2025 festgestellte Verstöße in Roten Gebieten im Rahmen der Konditionalität nicht sanktioniert werden. Auch fachrechtliche Verfahren zu solchen Verstößen werden nicht weiterverfolgt. Gleichzeitig nimmt die Ministerin die Bundesregierung in die Pflicht, klare Regelungen bis zur Düngesaison 2026 vorzulegen.
Im Saarland bleiben die Auflagen in den Roten Gebieten bis auf Weiteres bestehen. Das Ministerium verweist dabei auf den Bund: Hier wird auf eine zeitnahe Äußerung zu den möglichen Auswirkungen des Urteils auf nationaler Ebene erwartet, worauf das Land entsprechend reagieren kann.
Wir halten Euch hier wie immer auf dem Laufenden, sollten sich zu diesem Thema Neuerung ergeben.
Von Babette Delics