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Wolf im Jagdrecht aufgenommen

Politik12.03.26

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Ein Entschließungsantrag fordert die Länder auf, mehr Geld für Herdenschutz auszugeben.

Nach wie vor sind präventive Herdenschutzmaßnahmen gegen übergriffige Wölfe die erste Maßnahme. (Foto: Imago)

Der Wolf ist als „jagdbare Tierart“ in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag Anfang März zugestimmt. In einem Entschließungsantrag des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat heißt es, die Bejagung solle die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen ergänzen, besonders den präventiven Herdenschutz. Dadurch könne eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Wölfe und der Vermeidung von Schäden erreicht werden.

Die Bundesländer sind gefordert, das Gesetz möglichst einheitlich und zügig umzusetzen. Es seien gemeinsame Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne erforderlich, heißt es im Entschließungsantrag. Darüber hinaus sollen die Länder mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen bereitstellen und die Weidehaltung weiterhin fördern. An einem Runden Tisch „Wald/Wild“ sollen die Ministerien für Landwirtschaft und für Umwelt, die Länder sowie die Wald-, Umwelt- und Jagdverbände bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen.

Wolf im Jagdrecht aufgenommen | Bioland e.V.