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Wolf im Jagdrecht aufgenommen

Politik12.03.26

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Ein Entschließungsantrag fordert die Länder auf, mehr Geld für Herdenschutz auszugeben.

Nach wie vor sind präventive Herdenschutzmaßnahmen gegen übergriffige Wölfe die erste Maßnahme. (Foto: Imago)

Der Wolf soll als „jagdbare Tierart“ in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag Anfang März zugestimmt. Die Bejagung soll die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren vor Wölfen ergänzen, besonders den präventiven Herdenschutz. Dadurch soll eine „ausgewogene Balance“ zwischen dem Schutz der Wölfe und der Vermeidung von Schäden erreicht werden.

Die Bundesländer sind nun gefordert, das Gesetz möglichst einheitlich und zügig umzusetzen. Es seien gemeinsame Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne erforderlich, heißt es in einemEntschließungsantrag des Agrarausschusses Darüber hinaus sollen die Länder mehr Haushaltsmittel für Herdenschutzmaßnahmen bereitstellen und die Weidehaltung weiterhin fördern.

Wolf im Jagdrecht aufgenommen | Bioland e.V.