Weniger Bürokratie für mehr Prämie
Im dritten Jahr der aktuellen GAP-Förderperiode werden Bio-Betriebe entlastet. Für Öko-Ökoregelungen gibt es mehr Geld.

Agroforst hält die Bundesregierung für wichtig und hat die Prämie auf 600 Euro/ha angehoben. (Foto: Tobias Hoppe)
Das dritte Jahr der aktuellen Förderperiode in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) läuft. Erneut gibt es wichtige Stellschrauben, die sich drehen. Während der Politikbetrieb bereits die Reform ab 2028 plant, sieht Brüssel in diesem Jahr konkrete Vereinfachungen für Empfänger von Agrarförderungen vor. Möglich macht dies das „GAP-Vereinfachungspaket“, auch „Omnibus III“ genannt. Außerdem sind die Prämien bei Öko-Regelungen attraktiver gestaltet worden.
Vorteil für Öko-Betriebe
Für zertifizierte, vollständig auf Öko umgestellte Betriebe wird vieles einfacher. Sie gelten künftig pauschal als konform mit zahlreichen GLÖZ-Standards, nämlich mit GLÖZ 1, 3, 4, 5, 6 und 7. Auch Betriebe in Umstellung sollen nach aktuellem Stand von diesen Erleichterungen profitieren. Zudem sind Betriebe mit einer Gesamtfläche von bis zu 10 ha komplett von Kontrollen und Sanktionen zur Konditionalität befreit.
Achtung: Diese EU-Vorgabe muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Bis dahin gilt die Konditionalität wie bisher. Die Änderungen sollen dann rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Wichtige Änderungen bei GLÖZ
Trotz einer pauschalen Konformität sollten Bioland-Landwirte und -Landwirtinnen zwei Änderungen besonders beachten:
GLÖZ 1 – Erhalt von Dauergrünland: Wer Dauergrünland mit Genehmigung umwandelt, muss häufig Ersatzflächen anlegen.
Neu ab 2026: Diese Ersatzflächen dürfen nicht mehr von Öko-Betrieben oder Betrieben mit einer Gesamtfläche von unter 10 ha stammen. Damit will der Gesetzgeber einen sanktionsfreien Umbruch nach fünf Jahren verhindern.
GLÖZ 2 – Moorschutz: Auf kohlenstoffreichen Böden und Mooren dürfen Landwirte und Landwirtinnen ab 2026 die Grünlandnarbe aktiv erneuern, wenn sie Auflagen einhalten. Voraussetzung ist eine Genehmigung und eine nicht-wendende Bodenbearbeitung nach guter fachlicher Praxis.
Öko-Regelungen aufgestockt
Ein genauer Blick in den Agrarantrag lohnt sich dieses Jahr besonders bei den freiwilligen Öko-Regelungen. Denn einige Prämien steigen deutlich:
Brachflächen (ÖR 1a): Weinbaubetriebe erhalten für bis zu 1 ha Brachfläche die hohe Prämie von 1.300 Euro/ha – unabhängig von ihrer Größe.
Blühflächen (ÖR 1b/c): Die Wahl des Saatguts wird flexibler. Neben den zehn vorgeschriebenen Pflichtarten dürfen Landwirt:innen künftig zusätzliche Arten in die Mischung aufnehmen. Damit sollen artenreichere Bestände gefördert werden.
Altgras (ÖR 1d): Für Altgrasstreifen im Dauergrünland steigt die Prämie auf bis zu 1.000 Euro/ha für das erste Prozent der Fläche. Zudem reicht eine landwirtschaftliche Tätigkeit alle zwei Jahre aus. Altgras darf künftig maximal 20 Prozent der Dauergrünlandfläche bedecken. Die Ausnahme für kleine Schläge bis 0,3 ha, die bisher vollständig als Altgras förderfähig waren, hat der Gesetzgeber aus naturschutzfachlichen Gründen aufgehoben.
Agroforst (ÖR 3): Die Prämie für die Beibehaltung von Agroforstsystemen hat sich von 200 auf 600 Euro pro Hektar Gehölzfläche verdreifacht.
Agrarantrag vorbereiten
Der Sammelantrag steht vor der Tür. In den länderspezifischen Portalen wie FIONA in Baden-Württemberg, iBALIS in Bayern oder ANDI in Niedersachsen können Antragsteller:innen die Flächen und geplanten Maßnahmen eingegeben und prüfen. Für Bioland-Betriebe ergeben sich dank Omnibus III spürbare Erleichterungen bei der Kontrolle. Leider lässt die nationale Umsetzung noch auf sich warten.