Vorkehrungen gegen Geflügelpest
Die Vogelgrippe ist in dieser Wintersaison früh aufgetreten. Bio-Geflügelbetriebe sollten sich vorbereiten.

Bio-Hühner, die eine abwechslungsreiche Umgebung gewohnt sind, brauchen Beschäftigung, wenn Stallpflicht gilt. (Foto: Melanie Grande)
Bio-Geflügelhalter:innen sind gefordert, verstärkt auf die Gesundheit und Bio-Sicherheit ihrer Tiere zu achten. Denn vor allem durchziehende Wildvögel verbreiten derzeit den gefährlichen Erreger der Geflügelpest H5N1. Bio-Tiere im Auslauf sind besonders gefährdet, sich zu infizieren. Dennoch gilt für Bio-Geflügel weiterhin grundsätzlich eine Auslaufpflicht. Erst wenn Behörden die Aufstallung anordnen, darf man Bio-Geflügel den Auslauf vollständig verwehren. Um den eigenen Betrieb nochmals kritisch zu durchleuchten, hilft die Risiko-Ampel der Uni Vechta.
Bis dahin gilt es, Vorsichtsmaßnahmen im Auslauf zu ergreifen. Dazu zählt, kein Futter mehr im Auslauf anzubieten und keine Tränken. Außerdem sollten alle Mitarbeitenden, die mit den Tieren in Kontakt kommen, bestmögliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch, beim Wechsel zwischen Herden oder auch Ställen alle Möglichkeiten zu einem hygienischen Übergang zu ergreifen. Bei Fragen wenden sich Bioland-Betriebe gerne an die Bioland-Beratung.
Auf den Fall der Stallpflicht sollten sich insbesondere Bio-Betriebe mit Mobilställen vorbereiten. Denn die Tiere sind einen abwechslungsreichen Auslauf gewohnt und geraten im Stall schnell unter Stress. Jutta van der Linde vom Bundesverband mobile Geflügelhaltung empfiehlt, Beschäftigungsmaterial wie Pferde-Heunetze oder zusätzliche Einstreu und Picksteine, damit die Tiere etwas zum Picken haben. Außerdem sollte man den Stall häufiger kontrollieren, um schnell reagieren zu können. Der Verband bietet kurzfristig eine kostenlose Info-Veranstaltung zur Stallpflicht im Mobilstall, der "Königsdisziplin", wie Jutta van der Linde es nennt.
Außerdem sollten Betriebe mit Mobilstall erwägen, einen geschützten Bereich mit einem Zelt oder Unterstand an den Mobilstall anzubauen, um den Tieren zusätzlichen Aktivitätsraum zu gewähren. Um die Vermarktung der Bio-Geflügelprodukten unter Aufstallpflicht mit Bio-Kennzeichnung fortzusetzen, empfiehlt es sich, mit der Kontrollbehörde Rücksprache zu halten oder die Bioland-Geflügelberatung anzusprechen. Für viele Bundesländer gibt es dazu schon eindeutige Auslegungen, die den Geflügelberatern und Geflügelberaterinnen vorliegen.