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Verträge vor der Lieferung

Politik27.10.26

Verträge mit Preis, Menge und Laufzeit könnten Erzeuger:innen schützen, so die Bio-Branche. Starke Verbände aus der Agrarbranche sind jedoch mehrheitlich dagegen.

Getreide wird von einem Claas Mähdrescher auf einen grünen Anhänger umgeladen, im Hintergrund ist ein abgeerntetes Getreidefeld vor einem bewölkten Himmel

Unteranderem fordert das BÖLW klare Regeln, die Vertragspflicht einzuhalten. (Foto: Sonja Herpich)

Bei Beratungen im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) zur EU-Vertragspflicht (Art. 148 und 168 GMO) prallten die Positionen aufeinander: Während Verbände wie der Deutsche Bauernverband und der Raiffeisenverband weitgehende Sektorausnahmen forderten, setzte sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und dem Bund der deutschen Milchviehhalter (BDM) dafür ein, die Vertragspflicht konsequent umzusetzen.

Schriftliche Verträge vor der Lieferung – mit verbindlichen Angaben zu Preis, Menge und Laufzeit – bieten Erzeugern einen Mindestschutz gegen ihre strukturelle Unterlegenheit im Markt. In den Anhörungen ging es um alle Sektoren: von Ackerbau über Fleisch und Milch bis Gemüse. Der BÖLW forderte für den Milchsektor, den gemeinsam berechneten Orientierungspreis für Bio-Milch als offiziellen Kostenindikator im Gesetz zu verankern. Eine tatsächliche Wirkung könne die Vertragspflicht vor allem dann entfalten, wenn der Handel einbezogen würde. Diese Chance würde sich in Verknüpfung mit Artikel 210 GMO ergeben: Dieser erlaubt rechtssichere Vereinbarungen über die konkrete Vergütung von Nachhaltigkeitsleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Bioland-Beratung ist derzeit dabei, in weiteren Sektoren Preise für die nachhaltige Erzeugung zu kalkulieren.