Umbau vorzeitig ausgebremst
Schweinehalter:innen interessieren sich durchaus für das Tierwohlprogramm. Das Aktionsbündnis ABD kritisiert das vorzeitige Ende.

Bis für einen Schweinestall eine Baugenehmigung vorliegt, kann es Monate dauern. (Foto: Landpixel)
Nahezu vier Prozent der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland wollen ihre Ställe für mehr Tierwohl umbauen und dafür die Förderung aus dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) in Anspruch nehmen. Das hat das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschlands (ABD) im September ermittelt. Der Verband kritisiert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer für das überraschende Ende der investiven Förderung.
Der Minister hat entschieden, dass Anträge für Investive Förderung im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) nur noch bis April 2026 gestellt werden können. Zuvor war es möglich, Anträge bis 2030 zu stellen. Rainer begründete die Streichung des Programms vor allem mit einem geringen Interesse an der Förderung.
Ein anderes Bild zeichnet das ABD: Rund 500 Betriebe bundesweit beabsichtigten fest, ihre Ställe umzubauen und einen Förderantrag zu stellen. Das geht aus einer Abfrage bei Unternehmen in den beiden Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hervor, die Beratung rund um das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) anbieten. Demnach haben allein in diesen beiden Bundesländern 220 Betriebe einen Bauantrag gestellt oder – dokumentiert durch Beauftragung von Architekten und Einholung der erforderlichen Gutachten – beabsichtigen dies. Mindestens weitere 150 Betriebe befinden sich auf einer Interessentenliste und täglich kommen neue hinzu.
Das ABD hat hochgerechnet: „Überträgt man diese Zahlen auf ganz Deutschland im Verhältnis der Bundesländer wie bei der Antragstellung von 2024, käme man auf etwa 500 Betriebe, die fest beabsichtigen einen Förderantrag zu stellen. Diese Anzahl [...] würde einen Ruck in Richtung Tierwohl bedeuten, der vor allem der konventionellen Landwirtschaft zugutekäme“, kommentiert Nico Raupach, Sprecher des ABD.
Die im Jahr 2024 ausgeschütteten Mittel seien kein Maßstab für den Erfolg des Programms. Da für einen Antrag auf Förderung eine gültige Baugenehmigung erforderlich ist und Landwirte häufig ein Jahr und länger darauf warten müssen, konnten sie die Fördermittel nicht schon im Jahr 2024 abrufen, stellt das ABD fest. Zudem brauche die Bearbeitung der Anträge bei der BLE Zeit.
Darüber hinaus könnten Mittel erst abgerufen werden, wenn zumindest ein Teil der Stallungen errichtet wurde. Viele der bundesweit 500 Betriebe werden bis zum geplanten Förderstopp zum April 2026 keine Baugenehmigung bekommen und entsprechend keinen Antrag stellen können, prognostiziert Raupach. Diese Landwirte blieben auf den Kosten der Planung und des Bauantrags sitzen – häufig ein mittlerer fünfstelliger Betrag.
Die Landwirte haben die Anträge im Vertrauen auf eine zugesagte Investitionsförderung bis 2030 gestellt. Die Bundesregierung ist angetreten, das Vertrauen der Menschen für politische Entscheidungen zurückzugewinnen. Hier besteht nun Gelegenheit, genau dies zu erreichen, indem die Antragsfrist bis mindestens Ende 2026 verlängert wird. Damit erhielten alle am Programm interessierten Betriebe die Möglichkeit, ihre Stallungen hin zu einer artgerechteren Haltung auf Stroh umzubauen.