Tierwohl aufgeschoben
Tierhaltungs-Kennzeichnungsgesetz kommt vielleicht 2027

Union und SPD haben das Tierhaltungs-Kennzeichnungsgesetz zum zweiten Mal gestundet
Das Tierhaltungs-Kennzeichnungsgesetz und die verpflichtende Kennzeichnung für frisches Schweinefleisch sollen erst zum 1. Januar 2027 für den Handel in Kraft treten. Darauf haben sich Union und SPD im Dezember verständigt. Bislang sollte die Kennzeichnung zum 1. März 2026 starten.
Bis nächstes Jahr will die Koalition die Regelungen überarbeiten, vereinfachen und weiterentwickeln, ohne das Tierwohlniveau abzuschwächen. Während der Verband der Fleischwirtschaft und der Deutsche Bauernverband die erneute Verschiebung begrüßen, kritisiert der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, das Bundeslandwirtschaftsministerium habe die vergangenen Monate nicht genutzt, um die geplante Überarbeitung des Gesetzes vorzulegen. Das bremse die Investitionsbereitschaft der Tierhalter und Tierhalterinnen in eine bessere Tierhaltung.
Positiv bewertet der Bio-Dachverband die geplante Ausweitung der Tierhaltungs-Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung, allerdings erst zum 1. Juli 2027. Laut SPD sollen die Regelungen besser, verständlicher und praxistauglicher werden, das Gesetz soll weitere Tierarten berücksichtigen und "echte Transparenz entlang des gesamten Lebenszyklus und über die gesamte Produktpalette, vom Frischfleisch bis zur Wurst" bieten. Auch die Kennzeichnung ausländischer Ware ist im Gespräch.