Scharfe Kritik am Teilzeit-Vorstoß
Der Deutsche LandFrauenverband warnt vor der geplanten Einschränkung des Teilzeitrechts. Der Verband betont soziale und strukturelle Rahmenbedingungen für Frauen, die Vollzeit teils unmöglich machen.

Die Einschränkung des Teilzeitrechts trifft vor allem Frauen (Foto: Melanie Grande).
Der Deutsche LandFrauenverband (dlv) übt scharfe Kritik am Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit einzuschränken. Aus Sicht des Verbandes greift die Darstellung von Teilzeitarbeit als „Lifestyle-Entscheidung“ zu kurz und verkenne die sozialen und strukturellen Rahmenbedingungen vieler Frauen. Annahmen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt sind realitätsfern.
„Wer Teilzeit als Lifestyle-Frage verhandelt, verkennt die Lebensrealitäten jeder zweiten erwerbstätigen Frau in Deutschland“, erklärt dlv-Präsidentin Petra Bentkämper. „Für viele Frauen ist Teilzeitarbeit keine freiwillige Entscheidung, sondern die Folge ungleicher Verteilung von Sorgearbeit, mangelnder Infrastruktur und ökonomischer Rationalität“. Diese Faktoren führten dazu, dass viele Frauen nicht in Vollzeit arbeiten könnten, so der Verband.
Zugleich verweist der dlv auf die langfristigen Folgen von Teilzeitarbeit: geringere Einkommen, ein höheres Armutsrisiko im Alter und eingeschränkte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Stattdessen braucht es eine Reform des Ehegattensplittings, eine Stärkung des Entgelttransparenzgesetzes, um den Gender-Pay-Gap zu beseitigen sowie bessere Unterstützung pflegender Angehöriger, zum Beispiel durch ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Besorgt zeigt sich der Verband zudem über mögliche Auswirkungen der Debatte auf das Ehrenamt. Gerade in ländlichen Regionen ist freiwilliges Engagement eine wesentliche Stütze des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine pauschale Abwertung von Teilzeitarbeit kann die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement weiter verschlechtern. Der dlv fordert die Regierungsparteien auf, sich an die Ziele des Koalitionsvertrags zu halten. Eine Abschaffung oder Einschränkung des gesetzlichen Teilzeitanspruchs sei dort nicht vorgesehen.