Rote Karte für rote Gebiete
Die Gebietsausweisungen der Düngeverordnung stehen nach einem neuen Gerichtsurteil im Zweifel. Bioland plädiert dafür, Bio-Betriebe zu entlasten.

Für den Grundwasserschutz hatte Bayern rote und gelbe Gebiete ausgewiesen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gekippt. (Foto: Landpixel)
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt. Damit sind die zusätzlichen Düngereinschränkungen in den sogenannten roten und gelben Gebieten in Bayern seit Freitag, 24.10.2025, außer Kraft gesetzt. Alle anderen Vorgaben der Düngeverordnung, die nicht rote und gelbe Gebiete betreffen, gelten weiterhin.
Das Urteil ist ein bedeutender Schritt mit bundesweiter Signalwirkung. Aktuelle Einschätzungen gehen davon aus, dass die Auswirkungen nicht nur Bayern, sondern die gesamte Bundesrepublik umfassen werden. Denn laut Gericht ist bereits die bundesrechtliche Rechtsgrundlage in § 13a DüV für die Gebietsausweisungen rechtswidrig. Daher sind voraussichtlich alle Bundesländer, die auf dieser Grundlage Schutzgebiete ausgewiesen haben, von der Entscheidung betroffen.
Neben dem Ausbau des Messstellen-Netzes dürfte nun auch die Die Diskussion um einzelbetriebliche Nachweise, etwa die Stoffstrombilanz, wieder Fahrt aufnehmen. Die Bioland-Politik wird sich aktiv dafür einsetzen, dass „Low-input-Betriebe“, darunter zertifizierte Bio-Betriebe berücksichtigt und gefördert werden. Für die könnte beispielsweise ein vereinfachtes Prüfverfahren gelten, um den Aufwand gering zu halten. Gemeinsam mit dem BÖLW hat Bioland dafür bereits 2023 konkrete Vorschläge vorgelegt