Mehr Wertschöpfung für Streuobst
Hessen stärkt Streuobstwiesen und stellt dafür jährlich eine Million Euro bereit. Erstmals können auch Privatpersonen und Vereine Gelder beantragen.

Hessens Landwirtschaftsminister Ingmar Jung stellte die neue Richtlinie zur Förderung von Streuobstwiesen vor. (Foto: HMLU)
Hessen baut die Förderung von Streuobstwiesen deutlich aus: Erstmals unterstützt das Land nicht nur die Pflanzung und Pflege von Obstbäumen, sondern auch die Ernte von Streuobst. Dafür stehen seit Juli bis zum Jahr 2031 jährlich eine Million Euro zur Verfügung. Neu ist auch, dass Privatpersonen, Vereine und Verbände Zuschüsse beantragen können.
„Streuobstwiesen sind nicht nur ökologisch wertvoll, sondern auch ein wichtiger Bestandteil regionaler Wirtschaftskreisläufe“, erklärte Landwirtschaftsminister Ingmar Jung. „Mit unserer Förderung stärken wir gezielt die Wertschöpfung vor Ort.“
Von der Pflanzung bis zur Vermarktung
Die Förderung umfasst Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dafür bezuschusst das Land Hessen die Neu- und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbäume. Förderfähig sind zudem die Pflege alter Bestände, etwa bei Mistelbefall, sowie Veredelungen und Direktsaaten. Dies soll die Nutzung und regionale Verarbeitung des Obstes stärken. Um die Vermarktung zu verbessern, unterstützt Hessen den Aufbau von Streuobst-Annahmestellen.
Breite Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine und Verbände, Waldbesitzervereinigungen sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Für den Aufbau von Annahmestellen können außerdem kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine und Verbände Fördermittel erhalten. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Streuobstfläche von mindestens 1.000 m² oder ein Bestand von mindestens zehn hochstämmigen Obstbäumen. Die Anträge muss man vor Beginn der Maßnahmen online stellen. Für die Ernteförderung gilt eine jährliche Antragsfrist bis zum 31. Oktober.