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Mehr Bio in Schleswig-Holstein

Markt & Management28.01.25

Landwirtschaftsministerium unterstützt die Umstellung auf Bio in der Außer-Haus-Verpflegung

Der Bio-Anteil in der Außer-Haus-Verpflegung ist noch marginal. (Foto: Sonja Herpich)

Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Holstein fördert die einzelbetriebliche Beratung von Unternehmen und Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung, die Bio-Lebensmittel einführen, den Anteil erhöhen oder eine Bio-Zertifizierung durchführen wollen. Beratungskräfte, die beim Ministerium gelistet sind, beraten Einrichtungen.

Förderfähig sind acht Beratungsschwerpunkte: Ist-Zustand, Besonderheiten von Bio-Lebensmitteln, Beschaffung/Einkauf, praxisbezogene Begleitung der Umstellung, Speiseplangestaltung, Kommunikation, Bio-Zertifizierung und Mitarbeiterschulungen.

Zusätzlich fördert das Landwirtschaftsministerium die Kosten, die beim Kontrollverfahren zur Bio-Zertifizierung entstehen – innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erstanmeldung für maximal drei Jahre. Die Übernahme der Kontrollkosten ist nur förderfähig, wenn gleichzeitig eine Beratung zu mindestens einem der oben genannten Beratungsschwerpunkte erfolgt.

Antragsberechtigt sind alle gemeinschaftlichen, gewerblichen oder nicht gewerblichen Verpflegungseinrichtungen, also Gaststätten, Caterer, Krankenhäuser, Kantinen, Schulküchen oder ähnliche Einrichtungen mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Die Förderintensität beträgt bis zu 100 Prozent. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der allgemeinen „De-minimis-Verordnung“.

Personen, die an einer Zulassung als Beratungskraft interessiert sind, können dafür einen Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) einreichen.

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