Krisendestillation für Weine
Die EU stimmt der Destillation von Rot- und Roséwein zu industriellem Alkohol zu. Eine Förderung soll überschüssigen Wein reduzieren.

Die Destillation von Übermengen soll die Marktlage entspannen. (Foto: Imago)
Winzer:innen können künftig Fördermittel für die Destillation von Wein beantragen. Die Maßnahme soll den angespannten Weinmarkt entlasten. Die Förderung gilt für die Destillation von Rot- und Roséweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) aus Rheinhessen und Württemberg.
Hintergrund ist ein deutscher Antrag auf eine außergewöhnliche Marktintervention, dem die EU-Kommission zugestimmt hat. Die entsprechende EU-Verordnung soll in der zweiten Augusthälfte folgen. Bund und Länder schaffen derzeit die rechtlichen Voraussetzungen, um das Programm umzusetzen.
Für die Destillation gibt es 43 Cent/l Wein, hinzu kommen 16 Cent/l für Transport und Brennkosten. Der gewonnene Alkohol darf nur für industrielle Zwecke verwendet werden, etwa als Desinfektionsmittel oder für Energie. Förderfähig sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Wichtig ist: Die Destillation darf erst nach der Bewilligung des Förderantrags erfolgen. Wer seine Weine vorher destillieren lässt, erhält keine Förderung.