Klimaschutz ist ein Menschenrecht
Der Internationale Gerichtshof hat Staaten mit einem Gutachten Leitplanken gesetzt. Eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt gilt als Menschenrecht.

Die internationale Staatengemeinschaft muss die Ziele des Pariser Klimaabkommens strikter umsetzen, sagt der IGH in Den Haag. (Foto: Imago)
Der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen in Den Haag hat in einem Gutachten Staaten weltweit zum Klimaschutz angehalten. Sie sind demnach völkerrechtlich verpflichtet, die Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 einzuhalten, um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Zentral geht es in dem ausführlichen Dokument um das Recht auf eine saubere Umwelt, die völkerrechtliche Verpflichtung, Maßnahmen zum 1,5-Grad-Ziel zu ergreifen und um strenge Präventionsund Sorgfaltspflichten, die Staaten in Zusammenarbeit erfüllen müssen. Die Gutachter bezeichneten eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht.
Das Gutachten, das am 23. Juli veröffentlicht wurde, gilt als wegweisend im internationalen Umwelt- und Klimaschutz. Es betrifft nicht mehr nur einzelne Staaten, sondern die internationale Staatengemeinschaft. Das dürfte künftige Klimaklagen erleichtern. Regierungen erhalten eine neue Verantwortung im Umweltschutz und könnten bei Zuwiderhandlung besser zur Rechenschaft gezogen werden.
„Der Internationale Gerichtshof bestätigt, dass auch die Menschenrechte Staaten dazu verpflichten, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen“, so das Deutsche Institut für Menschenrechte, „denn die negativen Auswirkungen des Klimawandels beeinträchtigen eine ganze Reihe von Menschenrechten.“