Kälber brauchen Wärme
Feuchtigkeit und Kälte gefährden die Gesundheit der Jungtiere. Ein optimales Stallklima und genug Futter schützen vor Atemwegserkrankungen.

Einstreu hält den Stall warm, mehr Futter hilft Jungtieren ihre Körperwärme aufrecht zu halten und Aromakuren wirken vorbeugend gegen Infektionen. (Foto: Anne Verhoeven, LWK NRW)
Mit 4 Prozent Körperfettanteil und einer großen Körperoberfläche kühlen Kälber schnell aus, so Rinderberaterin Anne Verhoeven von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW). Das erhöht das Risiko für Infektionen der Atemwege. Junge Kälber brauchen Temperaturen zwischen 15 und 25 Grad, ältere zwischen 5 und 25 Grad. Sinkt die Temperatur, steigt ihr Energiebedarf, um die Körperwärme aufrecht zu halten. Höhere Tränkemengen oder Trockenmassegehalt gleichen diesen Mehrbedarf aus.
Um Kälber warmzuhalten, helfen ein trockener und sauberer Stall, Einstreu und Decken in den ersten Lebenstagen. Kälte, Zugluft und hohe Luftfeuchtigkeit erhöhen das Infektionsrisiko. Frühzeitige Kolostrumgaben bleiben unverzichtbar: Sie liefern Immunglobuline und Energie in den ersten Stunden nach der Geburt. Eine zweite Portion nach weiteren zwölf Stunden empfiehlt die Rinderberaterin.
Eine fünftägige Aromakur kann zusätzlich schützen. Sie besteht aus 0,5 l Wasser, 5 Tropfen ätherischem Eukalyptusöl oder auch Teebaumöl. Meersalz hilft, das Gemisch zu verbinden. Es wirkt schleimlösend, entzündungshemmend und antimikrobiell. Tierhalter sprühen die Mischung auf die Maul- und Nasenschleimhaut der Kälber. Das homöopathische Mittel Drosera (C30) schließt eine antidotische Wirkung aus, so Verhoeven.
Rinderberaterin Anne Verhoeven arbeitet am Versuchs- und Bildungszentrum Haus Riswick. Der Standort gehört zur LWK NRW und betreibt Forschung, Bildung sowie Beratung in Bereichen wie Grünlandwirtschaft, Milchvieh-, Schaf- und Ackerbau.
Hinweis: Homöopathische Einzelmittel sind nicht automatisch für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassen. Sie müssen vom Tierarzt entsprechend umgewidmet werden. Wie alle apothekenpflichtigen Arzneimittel sind sie mit Indikation ins Bestandsbuch einzutragen.