Artikelübersicht

Jetzt Pflicht zu Lieferverträgen

Politik05.05.26

Stärkere Marktposition für Landwirte beschlossen: Schriftliche Lieferverträge zwischen Erzeuger:innen und Abnehmenden werden verpflichtend.

Private Molkereien müssen schriftliche Lieferverträge mit klaren Preis‑ und Mengenvorgaben anbieten. (Foto: Niklas Wawrzyniak)

Der EU-Agrarausschuss stimmte dem Trilog-Kompromiss zu, dass schriftliche Lieferverträge zwischen Erzeuger:innen und Abnehmenden Pflicht werden. Für den Milchsektor gilt dies nach Artikel 148 GMO. Private Molkereien müssen dort schriftliche Verträge anbieten, die insbesondere Preis, Laufzeit, Liefermenge und preisbezogene Klauseln regeln. Ziel ist es, Produktionskosten stärker zu berücksichtigen. Diese Instrumente sollen Erzeuger:innen stärken, Transparenz bieten und für faire Marktbedingungen sorgen.

Für alle übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse sieht Artikel 168 GMO eine entsprechende Vertragspflicht vor. Mitgliedstaaten können jedoch einzelne Sektoren oder Produkte ausnehmen, sofern die Preistransparenz durch andere Instrumente sichergestellt ist. Zudem sollen Mitgliedstaaten Preis- und Marktindikatoren veröffentlichen, die als Vertragsgrundlage dienen und über Revisionsklauseln Ausstiege ermöglichen. Unter Umständen gilt die Vertragspflicht – insbesondere im Milchsektor – nicht für Genossenschaften. In Deutschland wird gut 50 % der Bio-Milch in Genossenschaften angeliefert. Die neuen Vorgaben in der GMO müssen noch formell bestätigt und national umgesetzt werden, wobei Spielräume bestehen.

Schriftliche Lieferverträge künftig verpflichtend | Bioland e.V.