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Glyphosat unrechtmäßig verlängert

Politik17.09.26

Die Aurelia Stiftung hat nach Untätigkeit der EU-Kommission eine Untätigkeitsklage eingereicht. Das europäische Pestizidrecht steht unter Generalbeobachtung.

Menschenmenge bei einer Demonstration mit Plakaten, darunter eines mit der Aufschrift „Glyphosat von Bayer tötet Bienen“, das auf Umweltbedenken hinweist.

Glyphosat steht weiterhin unter scharfer Kritik, hier bei der "Wir haben es satt"-Demonstration im Januar dieses Jahres in Berlin. (Foto: Imago)

Die EU-Kommission hat Ende 2022 Glyphosat verlängert, ohne dass die erforderliche vorgeschriebene Risikobewertung abgeschlossen war. Dagegen hatte die Aurelia Stiftung im Jahr 2023 vor dem Gericht der Europäischen Union geklagt. Das Gericht hatte dem Kläger Recht gegeben. Das rechtskräftige Urteil verpflichtet die EU-Kommission, die einjährige Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung erneut und rechtmäßig zu überprüfen. Doch statt dieser Verpflichtung nachzukommen, erklärte die Kommission den Fall für erledigt, so die Stiftung. Deshalb habe sie nun eine Untätigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union erhoben. „Bürgerinnen und Bürger und ihre Organisationen müssen darauf vertrauen können, dass ihre verbrieften Rechte tatsächlich umgesetzt werden – gerade in der Europäischen Union, die sich Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verpflichtet hat“, begründete die Stiftung den Schritt.

EU-Kommission übergeht Prüfungsschritt

Aufgrund des ersten Urteils hätte die EU-Kommission Glyphosat neu prüfen und dabei die Vorgaben des Gerichts beachten müssen. Die Aurelia Stiftung habe sie im Mai 2026 – ein halbes Jahr nach dem Urteilsspruch – formal zum Tätigwerden aufgefordert. Nach der Androhung der Untätigkeitsklage erklärte die Kommission im Juli, dass die spätere zehnjährige Genehmigung von Glyphosat eine Überprüfung der einjährigen Verlängerung überflüssig mache.

Die einjährige Verlängerung war vom 15. Dezember 2022 bis zum 15. Dezember 2023 die rechtliche Grundlage für die Zulassung und Anwendung glyphosathaltiger Pestizide in der EU. „Eine spätere Genehmigung kann nicht nachträglich heilen, was bei der damaligen Verlängerung rechtswidrig war“, bemängelt die Aurelia Stiftung. Dass die Kommission die damals fehlende Prüfung bis heute nicht nachhole, werfe Zweifel daran auf, ob sie die Bedeutung vollständiger und belastbarer Prüfunterlagen bei der späteren zehnjährigen Glyphosat-Genehmigung ausreichend ernst genommen hat.

Grundsätzliche Frage des Pestizidrechts

Der Fall reicht nach Ansicht der Aurelia Stiftung weit über Glyphosat hinaus. Es gehe um eine grundlegende Frage des europäischen Pestizidrechts: Darf die Kommission Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe routinemäßig verlängern, wenn die Risikoprüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen ist? Das EU-Gericht hat deutlich gemacht: Nein. Verlängerungen dürfen nicht automatisch erfolgen. Die Kommission muss unter anderem prüfen, ob Verzögerungen im Verfahren möglicherweise auf unvollständige oder verspätete Daten der Hersteller zurückgehen und Verlängerungen im Zweifel aussetzen.

„Wenn gerichtliche Urteile folgenlos bleiben, verliert die EU ihre Glaubwürdigkeit – und der Schutz von Bienen, anderen bestäubenden Insekten und unseren Lebensgrundlagen wird weiter vertagt“, unterstreicht die Stiftung.