GAP-Vereinfachung vor Abschluss
Diesen Sommer soll "Green by concept" für Bio-Betriebe umgesetzt werden. Bis zum 30. September ist Aufmerksamkeit beim Flächenstatus erforderlich .

Für Biolandwirt:innen gelten viele GLÖZ-Standards bald als gegeben. (Foto: Imago)
Bio-Betriebe profitieren künftig von deutlichen Vereinfachungen bei den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Das Kernstück heißt „Green by concept“. Die endgültige rechtliche Umsetzung in Deutschland wird für diesen Sommer erwartet. Zertifizierte, vollumgestellte Bio-Betriebe gelten künftig pauschal als konform mit den GLÖZ-Standards 1 (Dauergrünland), 3 (Stoppelfelder), 4 (Gewässerrandstreifen), 5 (Bodenbearbeitung), 6 (Mindestbodenbedeckung) und 7 (Fruchtwechsel, gilt seit 2023). Damit stärkt die EU den Biolandbau.
Dauergrünland mit Auflagen versehen
Für Dauergrünland nach GLÖZ 1 entfällt künftig häufig die Pflicht zu Ersatzflächen. Gleichzeitig dürfen diese nicht mehr aus Bio-Betrieben stammen. Zudem gilt „Green by concept“ nicht in Natura-2000-Gebieten. Landesrecht kann Vorgaben machen, das müssen Betriebe prüfen. Eine missbräuchliche Nutzung von „Green by concept“ gilt als Umgehungstatbestand und ist sanktionierbar, etwa wenn Betriebe Flächen für einen Grünlandumbruch umstellen, dann aber wieder konventionell wirtschaften.
Ackerstatus bis September prüfen
Eine weitere Neuerung: Flächen, die zum 1. Januar 2026 Ackerland waren, behalten diesen Status dauerhaft. Wer einzelne Flächen später zu Dauergrünland machen will, muss handeln. Bis zum 30. September können Betriebe einen dauerhaften Opt-out erklären.