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Für faire Züchtungsfinanzierung

Pflanzenbau, Politik01.07.26

Bioland hat sich gemeinsam mit den anderen Bio-Verbänden (BÖLW, Demeter, Naturland, Biokreis) klar positioniert und kritisiert das Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltung

Landhändler müssen sicherzustellen, dass Lieferanten ausschließlich sortenschutzkonformes Saat- bzw. Pflanzgut verwendet haben. (Foto: Sonja Herpich)

Die Bio-Verbände Bioland, Biokreis, Demeter und Naturland kritisieren das aktuelle Vorgehen der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV), die mit juristischen Schritten droht, falls Händler und Bündler Erntegut außerhalb des STV-Systems annehmen. Die ordnungsgemäße Meldung von Nachbau liegt in der Verantwortung der landwirtschaftlichen Betriebe; die Verfolgung von Sortenschutzverletzungen ist jedoch eine Aufgabe der Schutzrechtsinhaber. Mit Unterlassungsklagen versucht die STV, die Verantwortungskette auf Händler und Bündler abzuwälzen, sofern die landwirtschaftlichen Betriebe den Nachweis zum Sortenschutz nicht mit der von der STV entwickelten Bescheinigung erbringen. Nach Meinung der Bio-Verbände wird dadurch massiver Druck ausgeübt, um so die Teilnahme am STV-Verfahren über den Markt zu erzwingen. Allen Beteiligten drohen Gerichtverfahren und im Extremfall sogar Handelsverbote für einzelne Sorten.

Anfang Juni entschied das Landgericht Düsseldorf aufgrund einer Klage der STV nun in einem ersten Fall vor Gericht, dass Selbsterklärungen von Landwirten den Handel nicht von seiner verschuldensunabhängigen Haftung für widerrechtlich erzeugtes Erntegut befreien. Händler müssen demnach konkrete Erkundigungen einholen. Die bisher genutzten Textbausteine und Selbsterklärungen sind nach der Rechtsauslegung des Landgerichts Düsseldorf leider nicht ausreichend.

Viele Händler, konventionell wie ökologisch, haben umgehend nach dem Urteil ihre bisherige Praxis beendet und sind zur rechtlichen Absicherung durch die offizielle Erntegut-Bescheinigung der STV übergegangen. Auch viele der bei Bioland organisierten Rohwarenhändler beziehungsweise Erzeugergemeinschaften bitten nun ihre Lieferanten um die Vorlage der offiziellen Erntegutbescheinigung der STV, um auf Nummer sicher zu gehen. Einige Rohwarenhändler bieten als Service für ihre Kunden auch eine Plausibilitätsprüfung an, und übermitteln nur die notwendigen Daten an die STV. Rechtssichere Alternativen der Ernteguterklärung und weitere Infos hierzu inklusive der Bewertung eines Rechtsanwalts hat die IG Nachbau zusammengestellt.

Das Interesse des Landhandels, nur im Sinne des Sortenschutzes legal erzeugtes Erntegut zu handeln, ist dabei verständlich: mit der kostenlosen STV-Erklärung sind sie auf der sicheren Seite. Um den Nachweis der Legalität von den Erzeugern zu erlangen, gibt es zwar – theoretisch - mehrere Möglichkeiten. Weder der BGH noch das LG Düsseldorf geben die STV-Erklärung verpflichtend vor. Doch die Herausforderung bleibt, dass dann die Bündler und Händler selbst eine umfassende Kontrolle der Lieferanten vornehmen müssten, was rein praktisch (aus personellen und zeitlichen Gründen) nicht leistbar ist.

Für die Bio-Verbände ist klar, dass die Pflanzenzüchtung verlässlich finanziert werden muss - ohne Patente und im Rahmen des bestehenden und bewährten europäischen Sortenschutzes. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für leistungsfähige und standortangepasste Sorten – gerade auch im ökologischen Landbau. Nachbaugebühren sind daher der vom Gesetzgeber vorgesehene Kompromiss zwischen Züchterinteressen und Landwirtinnen und Landwirten zur Nutzung des Saatgutes. Viele Öko-Sorten sind nicht Teil des STV-Systems. Alternative Finanzierungsmodelle bietet beispielsweise die BioSaat GmbH an.