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Entlastung beim Agrarantrag in Sicht

Politik02.06.25

Bio-Betriebe sollen bei den GLÖZ-Standards wieder automatisch anerkannt werden

Weniger Schreibtischarbeit für Bio-Landwirte bei den GLÖZ: Rat und Parlament der Europäischen Union müssen noch zustimmen. (Foto: Imago)

Die Gemeinsame EU-Agrarpolitik soll endlich einfacher werden, zumindest in einigen Punkten. Dazu hat die EU-Kommission ein Vereinfachungspaket vorgelegt. Unter anderem sollen Bio-Betriebe bei den „GLÖZ-Standards“, also den Anforderungen für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen, weitgehend automatisch anerkannt werden. Bioland fordert das bereits seit vielen Jahren und hat sich immer wieder mit viel Nachdruck für diese wichtige Vereinfachung eingesetzt. Auf EU-Ebene hat vor allem der europäische Dachverband Ifoam Organics Europe Druck gemacht.

Die Konditionalität der GAP, die das bis 2022 geltende Greening ersetzt, wurde gestrickt, um Schadensbegrenzung innerhalb eines Agrarmodells mit hohem und umweltschädlichem Intensitätsniveau zu betreiben. Doch mit der neuen Konditionalität und den GLÖZ-Standards wurde auch das für den ökologischen Landbau bewährte Prinzip „green by definition“ abgeschafft. Die fehlende Differenzierung benachteiligt jedoch gesamtumgestellte Bio-Betriebe, die ohnehin Produktivität und Umweltschutz vereinen, sich an die strengen Regeln der EU-Ökoverordnung halten und daraufhin jährlich kontrolliert werden. Boden- und wasserschonend zu wirtschaften ist Grundlage des Bio-Anbausystems, festgeschrieben durch das europäische Bio-Recht.

Konkret sollen die systemischen Umweltleistungen von Bio-Betrieben bei den GLÖZ-Standards 1, 3, 4, 5 und 6 anerkannt werden. Bei GLÖZ 7, dem Fruchtwechsel, gilt dieses Prinzip bereits seit Beginn der aktuellen GAP. Zentral für den praktischen Ackerbau sind allen voran GLÖZ 5 (Erosionsschutz) und GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung). Denn diese beiden Vorgaben sind aktuell zu komplex, nicht praxistauglich, erschweren bewährte ökologische Praktiken wie die „Raue Winterfurche“ und bevorzugen den Einsatz von chemisch-synthetischem Pflanzenschutz (siehe auch bioland-Fachmagazin 11/2024). GLÖZ 4 (Gewässerrandstreifen) wirkt sich aktuell vor allem fördertechnisch negativ auf Bio-Betriebe aus. GLÖZ 1 (Erhalt von Dauergrünland) wird im Vereinfachungspaket damit begründet, dass das Ziel, Grünland zu erhalten, in der EU-Ökoverordnung festgeschrieben ist – als Nutzung von Weideland und zum Erhalt der Kohlenstoffspeicherung.

Die neuen Regelungen sollen ausdrücklich nur für Bio-Betriebe gelten, die gesamtumgestellt sind. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission müssen jetzt EU-Rat und Europaparlament über den weiteren Umgang mit dem Vereinfachungspaket, auch „Omnibuspaket“ genannt, entscheiden. Sollte einer der Co-Gesetzgeber Änderungswünsche haben, wäre ein Trilog notwendig. Sonst würde es im Schnellverfahren genügen, wenn Rat und Parlament zustimmen.