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Der Wolf soll ins Jagdgesetz

Politik05.01.26

Bisherige Herdenschutzmaßnahmen entschärfen Konflikte mit Weidetieren ungenügend

Wenn Herdenschutzmaßnahmen nicht genügen, soll der Wolf geschossen werden dürfen. (Foto: Imago)

Bioland begrüßt den Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Jagd- und Naturschutzgesetzes. Dass der Wolf zurückgekehrt ist, sei ein Erfolg für den Artenschutz. Doch mit seiner Ausbreitung nehmen Konflikte insbesondere in landwirtschaftlichen Betrieben zu. In einigen Regionen besteht akuter Handlungsbedarf.

Der Gesetzentwurf zum Jagdrecht beinhaltet drei wichtige Maßnahmen:

  • Erstens sollen übergriffige Wölfe auch bei ungünstigem Erhaltungszustand entnommen werden können. Dies entspricht einer Hauptforderung von Bioland. Denn es betrifft Wölfe, die gelernt haben, Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden. Die Voraussetzung für die Entnahme soll ein zumutbarer Herdenschutz sein. Unklar bleibt aber, ob dies auch für erwachsene Rinder gilt. Flächendeckende wolfsabweisende Zäune für Großtiere sind nicht praktikabel.

  • Zweitens soll auch eine reguläre Jagd auf Wölfe möglich sein. Allerdings muss der Erhaltungszustand dann günstig sein und sie muss sich auf ein transparentes Monitoring stützen.

  • Drittens sollen Weidegebiete definiert werden, in denen Schutzmaßnahmen nicht praktikabel sind. Dazu zählen beispielsweise Gebiete im Alpenraum oder Küstendeiche. Dort soll eine Bejagung auch unabhängig vom Erhaltungszustand der Wolfspopulation möglich sein.

Alle drei Maßnahmen sollen alle fünf Jahre evaluiert werden.