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BVVG-Flächen weiterhin im Verkauf

Pflanzenbau, Politik29.07.26

Seit Januar 2025 dürfen Flächen aus Beständen der BVVG nicht mehr verkauft werden. Eine Anfrage der Partei Die Linke an die Bundesregierung deckt Unstimmigkeiten auf.

Ein Traktor striegelt ein grünes Feld mit deutlich sichtbaren Reihen von Nutzpflanzen unter klarem Himmel. Im Hintergrund säumen Bäume den Horizont.

Die BVVG verwaltet aktuell rund 90.000 Hektar ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen in Ostdeutschland. (Foto: Alexander Kögel)

In den neuen Bundesländern veräußert die Bodenverwertungs- und verwaltungs Gesellschaft (BVVG) weiterhin bundeseigene Flächen – trotz eines zum 1. Januar 2025 festgelegten Verkaufsstopps in den Vergaberichtlinien. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung hervor. Seit dem Stichtag wurden rund 930 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in 520 Kaufverträgen veräußert. Davon waren mehr als 73 Prozent der Flurstücke größer als 2 ha. Die Spanne lag zwischen 3 m² und 63 ha. Bis zu einer Größe von 2 ha handele es sich um sogenannte Streuflächen, um Kleinst-, Rest- und Splitterflurstücke. Offen bleibt, warum die BVVG auch Flächen über dieser Marke verkauft.

„Aufgrund ihrer Struktur und Lage leisten diese Flurstücke im Sinne der Flächenmanagementgrundsätze (FMG) 2024 keinen Beitrag für eine nachhaltige beziehungsweise ökologische Flächenbewirtschaftung und können daher im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen und Auktionen privatisiert werden“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Linke bemerkte allerdings, dass die Streuflächen „als Rückzugsorte für seltene Tier- und Pflanzenarten dienen, Biotopverbünde stärken oder zur Stabilisierung lokaler Wasser- und Klimahaushalte beitragen.“ Gerade diese oft unscheinbaren Flächen spielten eine wichtige Rolle für die Biodiversität, den Bodenschutz und die Anpassung an den Klimawandel, etwa durch CO2-Speicherung oder die Förderung naturnaher Landschaftsstrukturen.

Die Grundsätze der BVVG sehen 25.500 ha der restlichen 89.000 ha für den Naturschutz und das Nationale Naturerbe vor. Seit dem Jahr 2023 gelten ansonsten Gemeinwohlkriterien bei der Vergabe der ehemaligen DDR-Flächen.