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BMEL unterstützt Bio-AHV

Markt & Management10.02.25

Neue Förderung übernimmt bis zu 80 Prozent der Bio-Zertifizierungskosten in der Gemeinschaftsverpflegung

Die Förderung der Bio-Zertifizierung in Kantinen beträgt 80 Prozent, Schulen und Kitas erhalten sogar 100 Prozent.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet eine neue Förderung. Sie soll es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV)  erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden. Die ‚Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau‘ (RIZERT-AHV) fördert die Bio-Zertifizierung und Kontrolle in den ersten zwei Jahren mit bis zu 80 Prozent. Kitas und Schulen sogar zu 100 Prozent.
Bundesminister Cem Özdemir betont: „Tag für Tag essen rund 16 Millionen Menschen in Deutschland außer Haus. Darin liegt ein enormes Potenzial. Wir machen es leichter, mehr Bio in Kantinen, Mensen und Restaurants zu bringen. Denn Ökolandbau schafft Mehrwerte für Artenvielfalt, Umwelt und das Tierwohl. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage nach heimischen Bio-Produkten. Das ist ein Gewinn für unsere Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung. Mit unserer Förderung helfen wir Betrieben, sich zertifizieren zu lassen und machen es für die Gäste einfacher, gut zu essen.“
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der AHV unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Voraussetzung ist, dass die Zertifizierung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Erstattung der förderfähigen Kosten bis zu 3.500 Euro. Die Richtlinie tritt am 3. Februar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Die Förderung ist Teil der Bio-Strategie 2030 des BMEL. Ziel der Strategie ist es, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche auszuweiten. Bereits bestehende Initiativen wie „BioBitte“ unterstützen Kommunen und öffentliche Einrichtungen Bio-Produkte in ihre Beschaffungsprozesse zu integrieren. Zudem setzt das BMEL auf die Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung durch die ‚Richtlinie Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus‘ (RIBE-AHV) und Vernetzung von Akteuren entlang der Wertschöpfungskette, um eine bessere Verfügbarkeit von Bio-Lebensmitteln sicherzustellen.